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Bei einer Reihe von Rechtsgeschäften und Beschlüssen ist die kirchenaufsichtliche Genehmigung des Konsistoriums erforderlich. Um die Bearbeitung typischer Sachverhalte zu erleichtern und den Abstimmungsbedarf zu verringern, hat das Konsistorium im Referat 6.1 für verschiedene kirchenaufsichtliche Genehmigungen nach § 88 HKVG „Checklisten“ erarbeitet. Diese sind in unserer Wissensdatenbank unter diesen Stichwörtern eingepflegt:
Das dazugehörige Rundschreiben Az. 4011-00 vom 30. April 2015 finden Sie hier:
Rundschreiben_Kirchenaufsichtliche_Genehmigungen_30.04.2015.pdf