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Finanzangelegenheiten

Die Kirchengemeinde entscheidet durch den Gemeindekirchenrat über die Verwendung ihrer finanziellen Mittel. Lediglich der Vollzug dieser Vorgaben liegt beim Kirchlichen Verwaltungsamt (KVA). Das Finanzwesen ist dessen Kernarbeitsfeld, in dem es vielfältige unterstützende Dienstleistungen für die Kirchengemeinden und Kirchenkreise erbringt.

Auch unterstützen die Verwaltungsämter die Kirchengemeinden bei der Aufstellung sowie der Kontrolle des Haushalts. Darüber hinaus üben sie als Angebot vielfältige weitere beratende Tätigkeiten im Haushalts- und Rechnungswesen aus. Relevant ist eine Unterstützung insbesondere bei rechtlichen Problemen, beispielsweise bei Auseinandersetzungen mit Behörden, Mietern und Pächtern. Die Mitarbeitenden in der Abteilung „Haushaltswesen“ befassen sich beruflich mit dem kirchlichen Finanzwesen und verfügen über umfangreiche fachliche Qualifikationen. Deshalb kann ein partnerschaftlicher Austausch mit dem KVA von großem Nutzen für die Kirchengemeinde sein.

finanzangelegenheiten.txt · Zuletzt geändert: 2020/07/14 16:20 (Externe Bearbeitung)