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Gemeindekirchenrat und Verwaltung

Im Gemeindekirchenrat (GKR) beraten die Ältesten zusammen mit ihren Pfarrerinnen und Pfarrern über die Inhalte und die Verkündigung des christlichen Glaubens: Gottesdienst, Seelsorge, Unterricht, Diakonie, Arbeit für und mit Menschen – eben alles, was die Evangelische Kirche ausmacht.

Zur Organisation des Lebens in der Kirchengemeinde gehört aber auch, sich mit den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu befassen und auf dieser Grundlage zu planen. Zwar brauchen Älteste vieles nicht selbst auszuführen, allerdings sind sie dafür verantwortlich, dass alles ordnungsgemäß erledigt wird. Im Rahmen einer sinnvollen Arbeitsteilung in der kirchlichen Dienstgemeinschaft werden viele der auszuführenden Verwaltungsaufgaben in der EKBO durch das zuständige überörtliche Kirchliche Verwaltungsamt (KVA) wahrgenommen.

Was umfasst die Verwaltungsverantwortung des Gemeindekirchenrats?

Es gehört zum Profil der Evangelischen Kirche, dass der größte Teil der Arbeit durch Ehrenamtliche geleistet wird. In der EKBO sind das derzeit etwa 55.000 Frauen und Männer. Ihr Engagement bildet das Rückgrat der Kirche! Beispielsweise wären unsere Kinder-, Jugend- und Seniorengruppen um viele Veranstaltungen ärmer, wenn nicht dieser enorme Umfang an freiwilliger und kostenloser Unterstützung geleistet werden würde.

Es ist die wichtige Aufgabe des Gemeindekirchenrats sowie der beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ehrenamtlichen Mitarbeitenden zu unterstützen und zu begleiten. Die Pfarrerin beziehungsweise der Pfarrer fällt den meisten Menschen zuerst ein, wenn sie an die „Beruflichen“ denken. Älteste wissen nur zu gut, wie wichtig der Dienst von Küsterin oder Gemeindesekretär, Organist/in und Hausmeister/in ist. Dazu kommen noch Diakon/in, Sozialarbeiter, Erzieher/in und viele weitere Berufe.

Für das direkt bei der Kirchengemeinde angestellte Personal werden vom KVA Dienstverträge geschlossen, tarifliche Eingruppierungen vorgenommen und Gehälter pünktlich gezahlt. All dies muss professionell erledigt werden, deshalb braucht es ein gut organisiertes Personalwesen. Der Gemeindekirchenrat ist als Leitungsorgan Arbeitgeber für die von der Kirchengemeinde beruflich und ehrenamtlich Beschäftigten. Die Grundordnung sagt dazu:

Artikel 29 Auftrag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(1) Der Auftrag der Kirche führt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu geschwisterlicher Gemeinschaft unter dem Wort und zu gegenseitigem seelsorglichen Beistand sowie zum gemeinsamen Einsatz von Gaben und Kräften.

(2) Die beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen die ihnen übertragenen Dienste im Auftrag der Kirche im Rahmen der kirchlichen Ordnung wahr. Sie werden in geeigneter Weise in ihren Dienst eingeführt.

(3) Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht, an Dienstbesprechungen der beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzunehmen. Ehrenamtliche haben ein Recht auf Fortbildung und Auslagenersatz.

(4) Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dem Gemeindekirchenrat über ihre Arbeit rechenschaftspflichtig. Sie haben das Recht, vom Gemeindekirchenrat zu ihrem Aufgabenbereich gehört zu werden.

Der Gemeindekirchenrat hat auch auf vermögensrechtlichem Gebiet vielfältige Aufgaben. So beschließt er beispielsweise den Haushaltsplan. Durch diesen werden die inhaltlichen Entscheidungen über die gemeindliche Arbeit in Zahlen gefasst. Die Kontrolle der getroffenen Vorgabenliegt ebenfalls in Händen des GKR. Die Jahresrechnung, die vom GKR beschlossen werden muss, ist das geeignete Instrument dazu.

Darüber hinaus gibt es vieles weitere zu regeln, beispielsweise die Erhebung des Gemeindekirchgeldes oder die Sicherung und Bewirtschaftung der Immobilien. Die Gebäude der Kirchengemeinde, insbesondere die Kirche, sind zentrale Orte unserer Gemeinschaft und strahlen darüber hinaus: Die Kirchen gehören deshalb ins Dorf und in die Stadt! Umso wichtiger ist ein sorgfältiger Umgang mit diesem Schatz. Um sie und die anderen Gebäude in angemessenem Zustand erhalten zu können, braucht es nicht nur Geld, sondern auch vielfältige fachliche Kenntnisse. Nur so wird gewährleistet, dass die Immobilien nachhaltig in einem fachgerechten Zustand erhalten werden können. Die Immobilienbewirtschaftung ist deswegen eines der wichtigsten und auch zeitintensivsten Aufgabenfelder des Gemeindekirchenrats.

Wenn eine Gemeinde eine Kindertagesstätte betreibt, hat der GKR auch für diese Arbeit eine Verantwortung und Fürsorgepflicht. Schließlich nimmt er als Leitungsgremium der Kirchengemeinde in deren Auftrag die Trägerverantwortung für die pädagogischen Einrichtungen wahr und ist somit Arbeitgeber für die dort Beschäftigten sowie teilweise auch Gebäudeeigentümer.

Eine professionelle Zusammenarbeit bei Verwaltungstätigkeiten ist deshalb eine große Chance für jede Kirchengemeinde. Die Mitarbeitenden erhalten nicht nur eine bessere Informationslage für Entscheidungen, sondern auch mehr Zeit, die vor Ort für die Verkündigung des Evangeliums eingesetzt werden kann. Schließlich sollte das Ziel von Verwaltung sein, der Kirchengemeinde durch eine effektive und effiziente Aufgabenwahrnehmung einen optimalen Rahmen für ihre theologische, pädagogische und diakonische Arbeit zu bieten. Das Perspektivprogramm unserer Kirche „Salz der Erde“ führt dazu aus:

„Verwaltungszentren entlasten die Gemeinden und Mitarbeitenden in den Bereichen von Haushaltswesen, Gebäude- und Grundstücksmanagement, Personalwesen und Verwaltung der Kindertagesstätten, damit sich die Mitarbeitenden am Ort auf ihre konkreten Aufgaben konzentrieren können. Die eigen¬ständige Organisation der Gemeinden wird dadurch gestärkt, dass sie entlastet und durch Beratung unterstützt werden.„ (Seite 77)

In den nachfolgenden Abschnitten werden die Verwaltungstätigkeiten, die in der Verantwortung des Gemeindekirchenrats liegen, durch Erklärungen und Praxisbeispiele erläutert.

Da unsere Verwaltung historisch gewachsen ist, haben sich oftmals an die Bedingungen vor Ort angepasste Regeln und Vorgaben für die Zusammenarbeit zwischen einer Kirchengemeinde und dem zuständigen Verwaltungsamt entwickelt. Unterschiede ergeben sich auch durch den Umstand, ob die kirchlichen Orte einer Gesamtkirchengemeinde angehören oder noch eine eigene Gemeinde als Körperschaft des öffentlichen Rechts bilden.

Dennoch sind hier Verwaltungsprozesse so beschrieben, wie sie in den meisten Kirchengemeinden erlebt werden - natürlich unter idealen Bedingungen. Dies soll helfen, sich besser mit Fragen der sachgerechten Erfüllung von Verwaltungsaufgaben auseinander setzen zu können.

I. Gemeindekirchenratssitzung und Verwaltungsaufgaben

Im Zentrum der Sitzungen des Gemeindekirchenrats steht die Gemeindeleitung. Dazu gehört auch die Verantwortung für Verwaltungsaufgaben. Der Gemeindekirchenrat sollte sich deshalb dafür Zeit nehmen. Dabei stellt sich manchmal die Frage: Wie können wir über Verwaltung reden? An dieser Stelle machen wir einige Vorschläge, sich intensiv und konzentriert über das Thema auszutauschen.

  • Gemeinsam einen Einstieg finden

Eine gemeinsame Besprechung der Verwaltungsaufgaben innerhalb des Gemeindekirchenrats sollte darauf abzielen, Berührungsängste abzubauen. Auch in Themenfeldern, die man bislang noch nicht bearbeitet hat, kann man Kompetenzen erwerben. Die Gemeindekirchenratssitzung kann als geschützter Raum dazu ermutigen, sich neuen Herausforderungen zu stellen.

  • Gute Beratung

In anderen kirchlichen Stellen gibt es viel Sachverstand zu den verschiedenen Beratungsthemen. Es kann sehr nützlich sein, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter aus dem Verwaltungsamt in eine Gemeindekirchenratssitzung oder einen gemeindlichen Ausschuss einzuladen. Auch könnte eine Vertreterin beziehungsweise ein Vertreter des Kirchenkreises über aktuelle regionale Schwerpunkte oder Kooperationsmöglichkeiten informieren. Zudem bietet das Amt für kirchliche Dienste (AKD) in Berlin Begleitung in vielen Fragen, die den Gemeindekirchenrat betreffen, an.

  • Ausschüsse und Beauftragte

Für Schwerpunktaufgaben der Verwaltung in der Kirchengemeinde, wie Personal, Finanzen und Gebäude, empfiehlt es sich, Ausschüsse zu gründen, die Angelegenheiten vorberaten beziehungsweise beschließen. In diesen können auch andere zu Ältesten wählbare Gemeindemitglieder mitwirken, die ansonsten dem Gemeindekirchenrat nicht angehören. Dies ist ein guter Weg, sich das Wissen und praktische Können von Fachleuten zu Eigen zu machen.

Für bestimmte Einrichtungen der Kirchengemeinde, wie beispielsweise die Kindertagesstätten, können eigene Beauftragte benannt werden. Dies ist eine weitere Möglichkeit, die Arbeit des Gemeindekirchenrats zu entlasten und gleichzeitig eine enge Betreuung zu gewährleisten. Bei dieser Arbeitsweise ist aber darauf zu achten, dass dem Gemeindekirchenrat regelmäßig berichtet wird.

II. Gemeindekirchenrat und Finanzen: Die inhaltliche Arbeit in Zahlen fassen

Der Gemeindekirchenrat berät den gemeindlichen Haushalt und entscheidet im vorgegebenen Finanzrahmen über die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen der Kirchengemeinde.

Die Ausgaben einer Kirchengemeinde sind in der Regel über Jahre relativ konstant. Die größten Kostenpositionen sind die Löhne und Gehälter für die Mitarbeitenden, Aufwendungen für den Unterhalt der Gebäude sowie Ausgaben für Gottesdienste, die Gemeinde- und Jugendarbeit und weitere Aktivitäten. Zur Deckung dieser laufenden Ausgaben bedarf es eines großen Teils der Einnahmen einer Kirchengemeinde. Diese bestehen in der Regel aus:

  • Kirchensteuereinnahmen und Zuschüssen der Länder, die als Zuweisungen der Landeskirche über die Kirchenkreise in den Gemeindehaushalt einfließen
  • Zinsen und Dividenden des Finanzvermögens
  • Überschüsse aus der Bewirtschaftung von Grundstücken und vermieteten Häusern
  • Gemeindekirchgeld
  • Kollekten und Spenden

Darüber hinaus müssen Entscheidungen getroffen werden, mit denen der Gemeindekirchenrat die Arbeit der Kirchengemeinde akzentuieren kann: „Wofür soll der Erlös des Gemeindefests verwendet werden?“ „Welche der freien Kollekten soll wofür gewidmet werden?“

Durch den Beschluss des Haushalts inklusive der vorhergehenden Abstimmungen und Besprechungen verbinden sich in der Praxis die Notwendigkeiten des Haushaltsrechts [Kirchengesetz über die Haushalts-, Kassen- und Vermögensverwaltung der EKBO (HKVG)] mit der ökonomischen Kompetenz des Gemeindekirchenrats. Auf diesem Weg wird der Umgang mit dem Geld zu einem sinnvollen Steuerungsinstrument für die wirtschaftliche Entwicklung der Kirchengemeinde.

In der Beratung des Haushalts sollten sich Veränderungen im Gemeindeleben auch finanziell widerspiegeln. Dabei müssen Abwägungen getroffen werden: „Kann man die Mittel eines Bereiches zurückfahren und dafür den Etat des über die Kirchengemeinde hinaus erfolgreichen Kirchenchors erhöhen? Oder ist es besser, einen Besuchsdienst für Neuzugezogene einzurichten?“

Mit einer Begleitung der Zielplanung des Gemeindekirchenrates durch die im Rahmen des Projektes „begabt leben - mutig verändern“ ausgebildeten Begleiter können solche Fragen besser beantwortet werden. Auch ein Perspektivwochenende unter Begleitung eines Mitarbeiters des Amtes für kirchliche Dienste kann helfen, Schwerpunkte in der Gemeindeentwicklung zu setzen.

Besonders wichtig sind Entscheidungen über größere Anschaffungen oder Baumaßnahmen, denn diese sind zumeist mit höheren Kosten verbunden und langfristig zu finanzieren. Deshalb sollte es eine intensive Prüfung der Nachhaltigkeit von solchen Entscheidungen geben und abgewogen werden, ob diese im Einklang mit der Leistungskraft der Kirchengemeinde stehen.

gemeindekirchenrat_und_verwaltung.txt · Zuletzt geändert: 2020/07/14 16:20 (Externe Bearbeitung)