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Vergabekriterien des Reformfonds zur Unterstützung von innovativen Projekten
laut Beschluss des Kreiskirchenrats Berlin Stadtmitte vom 13.04.2015
Kirchengemeinden – diese auch stellvertretend für regionale Zusammenhänge wie Regionalräte – und der Kirchenkreis können finanzielle Mittel aus dem Reformfonds des Kirchenkreises beantragen, um Hilfestellungen bei Reformanstrengungen zu erhalten. Orientierung können die 10 Thesen des landeskirchlichen Reformprozesses bieten. Der Reformausschuss des Kirchenkreises prüft die Anträge und empfiehlt die Vergabe der Mittel; der Kreiskirchenrat entscheidet abschließend.
Folgende Ziele und Kriterien finden in der Entscheidung für die Vergabe von Mitteln Berücksichtigung:
Der Zuschuss erfolgt zur Anschubfinanzierung für einmalig entstehende Ausgaben bei neuen Projekten/Vorhaben. Bezuschusst werden Materialkosten, Schulungskosten, Beratungsleistungen, etc. Personal- und Baukosten können nicht bezuschusst werden. Die Bezuschussung beträgt 50% der veranschlagten Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro.
Antragsverfahren: Anträge sind über die Superintendentur an den Reformausschuss zu richten. Der Antrag muss eine Beschreibung des Projekts und einen Finanzierungsplan enthalten. Spätestens in seiner zweiten Sitzung nach Eingang des Antrags gibt der Reformausschuss eine Empfehlung über die Bewilligung finanzieller Mittel aus dem Reformfonds an den Kreiskirchenrat, der abschließend entscheidet. Die tatsächlich anfallenden Kosten sind dem KVA auf den Belegen als projektbezogene Kosten kenntlich zu machen. Nach Abschluss des Projektes/Vorhabens reicht die Antragstellerin einen Verwendungsnachweis mit Ergebnisbericht und dem vom KVA Berlin Mitte-Nord erstellten Kostenjournal ein. Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von 24 Monaten nach der Bewilligung erfolgen, Fristverlängerung ist möglich. Ansonsten verfällt die Zusage.