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Rückstellungen sind Mittel für einen wirtschaftlich im Haushaltsjahr entstandenen Verbrauch, für deren zukünftig zu leistende Erfüllung ein Rückzahlungsbetrag aufgebracht werden muss. Dieser ist im Hinblick auf das Vorliegen und den Zeitpunkt der Fälligkeit und/oder der Höhe ungewiss, zum Beispiel Altersteilzeitrückstellungen. In der Bilanz werden Rückstellungen als Passivpositionen aufgeführt, die hinsichtlich ihres Bestehens ungewiss sind, aber mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden.