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In den Kirchengemeinden werden Kirchenbücher geführt. Die rechtlichen Grundlagen liegen unter anderem in den Richtlinien des Konsistoriums für das Kirchenbuchwesen der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg und dem Kirchengesetz über das Melde-, Kirchenbuch- und Statistikwesen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Melde-, Kirchenbuch- und Statistikgesetz – MKSG). Die Kirchenbücher beurkunden kirchliche Amtshandlungen (Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Bestattungen). Die Kirchengemeinden sind verpflichtet, Verzeichnisse über kirchenmitgliedschaftsbezogene Entscheidungen, die nicht in Amtshandlungen vollzogen werden (Austritt aus der Kirche sowie die Aufnahme, der Übertritt und die Wiederaufnahme in die Kirche), zu führen.
Die Kirchenbücher bis 1945 liegen als Mikrofilme im Evangelischen Landeskirchlichen Archiv ELAB vor. Für Familienforschung existiert zudem ein Online-Suchportal Archion. Es gelten allerdings folgende Schutzfristen, innerhalb derer nur bei berechtigtem Interesse Auskunft erteilt wird: Taufen: 90 Jahre, Trauungen: 70 Jahre, Bestattungen: 30 Jahre, Konfirmationen: 75 Jahre.
Ab vorraussichtlich 1.1.2017 wird das elektronisch gestützte Kirchenbuch eingeführt werden, nähere Auskünfte hierzu erteilt die Abteilung Mitgliedschaftsmanagement.