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immobilienmanagement [2015/01/08 14:41] Tino Seidel |
immobilienmanagement [2020/07/14 16:20] (aktuell) |
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Die Abteilung Immobilienmanagement des KVA Berlin Mitte-Nord handelt in Wahrnehmung der Verantwortung und den möglichen Chancen der sich im Eigentum der Kirchengemeinden und Kirchenkreise befindlichen vielartigen Immobilien. Bei einer nachhaltigen Immobilienbewirtschaftung von Kirchen, Kapellen, Gemeindehäuser, | Die Abteilung Immobilienmanagement des KVA Berlin Mitte-Nord handelt in Wahrnehmung der Verantwortung und den möglichen Chancen der sich im Eigentum der Kirchengemeinden und Kirchenkreise befindlichen vielartigen Immobilien. Bei einer nachhaltigen Immobilienbewirtschaftung von Kirchen, Kapellen, Gemeindehäuser, | ||
- | Über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Aufgaben im kirchlichen Bau- und Grundstücksswesen geben sowohl das [[http:// | + | Über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Aufgaben im kirchlichen Bau- und Grundstücksswesen geben sowohl das [[https:// |
**Allgemeine Hinweise zur Nutzung kirchlicher Gebäude** | **Allgemeine Hinweise zur Nutzung kirchlicher Gebäude** | ||
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Dieser Eintrag in der Wissensdatenbank soll Sie -als Kirchengemeinde- mit Informationen rund um das Thema Immobilienmanagement versorgen und auch Dritten (u.a. Vertragspartnern) transparent die Aufgaben des Immobilienmanagements auf der Grundlage kirchlicher Rechtsverordnungen und Gesetze darstellen. Als Kirchengemeinde, | Dieser Eintrag in der Wissensdatenbank soll Sie -als Kirchengemeinde- mit Informationen rund um das Thema Immobilienmanagement versorgen und auch Dritten (u.a. Vertragspartnern) transparent die Aufgaben des Immobilienmanagements auf der Grundlage kirchlicher Rechtsverordnungen und Gesetze darstellen. Als Kirchengemeinde, | ||
Diese sollen Sie mit Übersichten zu Zuständigkeiten und Verweisen zu notwendigen Dokumenten, Mustervorlagen und praktischen Hinweisen unterstützen, | Diese sollen Sie mit Übersichten zu Zuständigkeiten und Verweisen zu notwendigen Dokumenten, Mustervorlagen und praktischen Hinweisen unterstützen, | ||
- | Im kirchlichen Verwaltungsamt sind die Mitarbeiter/ | + | Im kirchlichen Verwaltungsamt sind die Mitarbeiter/ |
Die nachfolgenden Informationen und Prozessbeschreibungen sind in der Abteilung Immobilienmanagement mit dem Hintergrund langjähriger Erfahrungen im täglichen Umgang mit Fragen zur nachhaltigen Immobilienbewirtschaftung erstellt worden. Anzumerken ist, dass aufgrund der vielschichtigen Immobilien-Angelegenheiten lediglich die orginär grundsätzlichen Aufgaben dargestellt wurden. Für die Betreuung der weiteren individuell anfallenden Aufgaben steht das Immobilienmanagent im persönlichen Austausch zur Verfügung. Im Falle von gesetzlichen oder prozessualen Änderungen, | Die nachfolgenden Informationen und Prozessbeschreibungen sind in der Abteilung Immobilienmanagement mit dem Hintergrund langjähriger Erfahrungen im täglichen Umgang mit Fragen zur nachhaltigen Immobilienbewirtschaftung erstellt worden. Anzumerken ist, dass aufgrund der vielschichtigen Immobilien-Angelegenheiten lediglich die orginär grundsätzlichen Aufgaben dargestellt wurden. Für die Betreuung der weiteren individuell anfallenden Aufgaben steht das Immobilienmanagent im persönlichen Austausch zur Verfügung. Im Falle von gesetzlichen oder prozessualen Änderungen, | ||
**Benutzungshinweise: | **Benutzungshinweise: | ||
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Die Finanzierung der Regel- und Auftragsleistungen erfolgt gemäß Leistungs- und Gebührensatzung. Die jeweils gültigen Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen [[gebuehrensatzung|Gebührensatzung]].\\ | Die Finanzierung der Regel- und Auftragsleistungen erfolgt gemäß Leistungs- und Gebührensatzung. Die jeweils gültigen Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen [[gebuehrensatzung|Gebührensatzung]].\\ | ||
- | **Regel- | + | **Regel- |
- Pflege der Immobilien- und Abrechnungs-Datenbank | - Pflege der Immobilien- und Abrechnungs-Datenbank | ||
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**Dienstwohnung** | **Dienstwohnung** | ||
- | | Der Beschlusstext für die Zuweisung einer Dienstwohnung sollte wie folgt lauten:\\ \\ //Der Gemeindekirchenrat der (Kirchengemeinde) beschließt, | + | | Der Beschlusstext für die Zuweisung einer Dienstwohnung sollte wie folgt lauten:\\ \\ //Der Gemeindekirchenrat der (Kirchengemeinde) beschließt, |
| Der/die Dienstwohnungsberechtigte hat gegenüber dem kirchl. Verwaltungsamt (hier: Abteilung Immobilienmanagement) unmittelbar nach Beschluss des GKR die {{: | | Der/die Dienstwohnungsberechtigte hat gegenüber dem kirchl. Verwaltungsamt (hier: Abteilung Immobilienmanagement) unmittelbar nach Beschluss des GKR die {{: | ||
| Berechnung der Dienstwohnungsvergütung durch das Immobilienmanagement gemäß Zuweisungsbeschluss. | | | Berechnung der Dienstwohnungsvergütung durch das Immobilienmanagement gemäß Zuweisungsbeschluss. | | ||
- | | Weiterleitung der Berechnung der Dienstwohnungsvergütung an das [[http:// | + | | Weiterleitung der Berechnung der Dienstwohnungsvergütung an das [[https:// |
**weitere Anlagen: | **weitere Anlagen: | ||
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**Weiterführende Informationen: | **Weiterführende Informationen: | ||
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=== 2.2 Gewährung Amtszimmerpauschale === | === 2.2 Gewährung Amtszimmerpauschale === | ||
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//Bei der Kostentragung der Nebenkosten steht der Kirchengemeinde (anstellenden Körperschaft) ein Wahlrecht zu:// | //Bei der Kostentragung der Nebenkosten steht der Kirchengemeinde (anstellenden Körperschaft) ein Wahlrecht zu:// | ||
**1. Option: pauschaler Ersatz* **\\ | **1. Option: pauschaler Ersatz* **\\ | ||
- | //Zur Abgeltung der durch die dienstliche Nutzung des Amtszimmers entstehenden Kosten erhält Herr/Frau Pfarrer/in **(Vorname, Name)** gemäß [[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/ | + | //Zur Abgeltung der durch die dienstliche Nutzung des Amtszimmers entstehenden Kosten erhält Herr/Frau Pfarrer/in **(Vorname, Name)** gemäß [[https:// |
**2. Option: Übernahme der Kosten durch die Kirchengemeinde** | **2. Option: Übernahme der Kosten durch die Kirchengemeinde** | ||
//Die Kirchengemeinde übernimmt die Kosten, die durch die dienstliche Nutzung des Amtszimmers entstehen.// | //Die Kirchengemeinde übernimmt die Kosten, die durch die dienstliche Nutzung des Amtszimmers entstehen.// | ||
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**Weiterführende Informationen: | **Weiterführende Informationen: | ||
- | [[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/ | + | [[https:// |
=== 2.3 Anmietung von Dienstwohnungen für Pfarrer/ | === 2.3 Anmietung von Dienstwohnungen für Pfarrer/ | ||
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| **Inhalt des Beschlusses** | **// | | **Inhalt des Beschlusses** | **// | ||
| **Anmietung** | Nach dem Beschluss durch den GKR, erfolgt die Anmietung des Mietobjektes zu den im Beschluss genannten Konditionen. || | | **Anmietung** | Nach dem Beschluss durch den GKR, erfolgt die Anmietung des Mietobjektes zu den im Beschluss genannten Konditionen. || | ||
- | | **Beschluss zur Zuweisung** | Der GKR hat nach erfolgter Anmietung einen Beschluss zur Zuweisung einer Dienstwohnung herbeizuführen.\\ **siehe Punkt 2.1:** [[immobilienmanagement# | + | | **Beschluss zur Zuweisung** | Der GKR hat nach erfolgter Anmietung einen Beschluss zur Zuweisung einer Dienstwohnung herbeizuführen.\\ **siehe Punkt 2.1:** [[https:// |
| **Informationen an das KVA** | < | | **Informationen an das KVA** | < | ||
Das Immobilienmanagement erhält von der KG:\\ | Das Immobilienmanagement erhält von der KG:\\ | ||
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**Prüfung durch Kirchengemeinde zur Übergabe und Rückgabe von Dienstwohnungen** | **Prüfung durch Kirchengemeinde zur Übergabe und Rückgabe von Dienstwohnungen** | ||
- | ^ ^ Prüfungsinhalt ^ Information / Hinweise / Verfahrensregeln ^ durch KG geprüft? ^ | + | ^ Prüfungsinhalt ^ Information / Hinweise / Verfahrensregeln ^ durch KG geprüft? ^ |
| **Grundlage** | Für die Übergabe und Rückgabe von Dienstwohnungen ist sowohl beim Übergabe (Einzug) als auch beim Rückgabe (Auszug) ein {{: | | **Grundlage** | Für die Übergabe und Rückgabe von Dienstwohnungen ist sowohl beim Übergabe (Einzug) als auch beim Rückgabe (Auszug) ein {{: | ||
- | | **Terminabsprache** | Der/ | + | | **Terminabsprache** | Der/ |
| **Teilnehmer** | < | | **Teilnehmer** | < | ||
Sowohl bei der Übergabe u. Rückgabe müssen folgende Personen anwesend sein: | Sowohl bei der Übergabe u. Rückgabe müssen folgende Personen anwesend sein: | ||
- Dienstwohnungsinhaber/ | - Dienstwohnungsinhaber/ | ||
- | - Vertreter/ | + | - Vertreter/ |
- Mitarbeiter/ | - Mitarbeiter/ | ||
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=== 3.1 Abschluss von Mietverträgen ohne das Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags === | === 3.1 Abschluss von Mietverträgen ohne das Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags === | ||
- | ^ Prüfung durch die Kirchengemeinde bei Neuvermietung | + | **Prüfung durch die Kirchengemeinde bei Neuvermietung** |
- | | Prüfungsinhalt | Informationen / Hinweise / Verfahrensregeln || | + | |
- | | Selbstauskunft des Mieters | Mit der „Selbstauskunft zur Begründung eines Mietverhältnisses“ gibt jeder potenzielle Mieter Auskunft über seine Vermögensverhältnisse sowie persönliche Daten. Weiterhin kann geprüft werden ob ein Mietvertrag ggf. einer kirchenaufsichtlichen Genehmigung bedarf.\\ **Vorlage: Selbstauskunft | + | | **Prüfungsinhalt** | **Informationen / Hinweise / Verfahrensregeln** || |
+ | | Selbstauskunft des Mieters | Mit der „Selbstauskunft zur Begründung eines Mietverhältnisses“ gibt jeder potenzielle Mieter Auskunft über seine Vermögensverhältnisse sowie persönliche Daten. Weiterhin kann geprüft werden ob ein Mietvertrag ggf. einer kirchenaufsichtlichen Genehmigung bedarf.\\ **Vorlage: | ||
| Beschluss des Gemeindekirchenrat | **Bitte beachten:** Der GKR muss vor Mietvertragsschluss über die Vermietung beraten und einen Beschluss herbeiführen. \\ Der GKR fasst einen Beschluss, das freie Mietobjekt an die Person „Neuer Mieter“ zu vermieten. Dieser Beschluss muss mindestens über folgende Punkte verfügen: || | | Beschluss des Gemeindekirchenrat | **Bitte beachten:** Der GKR muss vor Mietvertragsschluss über die Vermietung beraten und einen Beschluss herbeiführen. \\ Der GKR fasst einen Beschluss, das freie Mietobjekt an die Person „Neuer Mieter“ zu vermieten. Dieser Beschluss muss mindestens über folgende Punkte verfügen: || | ||
^ Mindestinhalt ^ < | ^ Mindestinhalt ^ < | ||
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| Beschluss an Immobilienmanagement | Der vom GKR gefasste Beschluss sowie die Selbstauskunft müssen umgehend komplett oder als Auszug an die Abteilung Immobilienmanagement weitergeleitet werden. || | | Beschluss an Immobilienmanagement | Der vom GKR gefasste Beschluss sowie die Selbstauskunft müssen umgehend komplett oder als Auszug an die Abteilung Immobilienmanagement weitergeleitet werden. || | ||
- | | Erstellung des Mietvertrages | **Bitte beachten:** Alle Mietverträge werden ausnahmslos durch das Immobilienmanagement erstellt. Vorteil für die KG (Vermieter): | + | | Erstellung des Mietvertrages | **Bitte beachten:** Alle Mietverträge werden ausnahmslos durch das Immobilienmanagement erstellt. Vorteil für die KG (Vermieter): |
| Unterschrift des neuen Mietvertrages | **Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages gilt: Zuerst der Mieter, dann der Vermieter!\\ Mieter:** Das Immobilienmanagement schickt den Mietvertrag an die Kirchengemeinde. Die Kirchengemeinde organisiert die Unterzeichnung durch den neuen Mieter und der KG in dreifacher Ausfertigung.\\ **Vermieter: | | Unterschrift des neuen Mietvertrages | **Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages gilt: Zuerst der Mieter, dann der Vermieter!\\ Mieter:** Das Immobilienmanagement schickt den Mietvertrag an die Kirchengemeinde. Die Kirchengemeinde organisiert die Unterzeichnung durch den neuen Mieter und der KG in dreifacher Ausfertigung.\\ **Vermieter: | ||
| Verbleib des Mietvertrages | < | | Verbleib des Mietvertrages | < | ||
**Drei Exemplare (Verteilung durch die Kirchengemeinde): | **Drei Exemplare (Verteilung durch die Kirchengemeinde): | ||
- | - Mieter | + | - Mieter\\ |
- | - Vermieter (KG) | + | - Vermieter (KG)\\ |
- Immobilienmanagement** | - Immobilienmanagement** | ||
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| Übergabeprotokoll | Beim Übergabetermin wird das Übergabeprotokoll ausgefüllt und durch __beide__ Parteien am Ende unterschrieben. Das Protokoll der Übernahme geht in Kopie an Mieter und verbleibt im Original beim Vermieter. Eine Kopie geht an das Immobilienmanagement zur Mieterakte.\\ \\ **Vorlage: {{: | | Übergabeprotokoll | Beim Übergabetermin wird das Übergabeprotokoll ausgefüllt und durch __beide__ Parteien am Ende unterschrieben. Das Protokoll der Übernahme geht in Kopie an Mieter und verbleibt im Original beim Vermieter. Eine Kopie geht an das Immobilienmanagement zur Mieterakte.\\ \\ **Vorlage: {{: | ||
| **ENDE** ||| | | **ENDE** ||| | ||
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=== 3.2 Abschluss von Mietverträgen mit dem Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags === | === 3.2 Abschluss von Mietverträgen mit dem Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags === | ||
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In diesem Fall muss sich die Kirchengemeinde nicht bemühen, sämtliche Prozesschritte wie in 3.1 beschrieben, | In diesem Fall muss sich die Kirchengemeinde nicht bemühen, sämtliche Prozesschritte wie in 3.1 beschrieben, | ||
Mit dem Hinweis, dass es der Kirchengemeinde weiterhin möglich ist Mieter für eine Neuvermietung zu benennen. | Mit dem Hinweis, dass es der Kirchengemeinde weiterhin möglich ist Mieter für eine Neuvermietung zu benennen. | ||
- | ^ **ENDE** ||| | + | |
=== 3.3 Kündigung eines Mietvertrages ohne das Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags === | === 3.3 Kündigung eines Mietvertrages ohne das Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags === | ||
- | ^ Ablauf bei einer Kündigung durch Mieter / Rücknahme durch den Vermieter | + | **Ablauf bei einer Kündigung durch Mieter / Rücknahme durch den Vermieter** |
- | | Prozessinhalt | + | |
+ | ^ Prozessinhalt | ||
| Kündigungsschreiben | Mieter informiert den Vermieter (Kirchengemeinde) schriftlich über die Kündigung seines Mietverhältnisses. || | | Kündigungsschreiben | Mieter informiert den Vermieter (Kirchengemeinde) schriftlich über die Kündigung seines Mietverhältnisses. || | ||
| Empfang der Kündigung | KG erhält das Kündigungsschreiben\\ (KG informiert Immobilienmanagement über die eingegangene Kündigung) || | | Empfang der Kündigung | KG erhält das Kündigungsschreiben\\ (KG informiert Immobilienmanagement über die eingegangene Kündigung) || | ||
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In diesem Fall muss sich die Kirchengemeinde nicht bemühen, sämtliche Prozesschritte wie in 3.3 beschrieben, | In diesem Fall muss sich die Kirchengemeinde nicht bemühen, sämtliche Prozesschritte wie in 3.3 beschrieben, | ||
- | Mit dem Hinweis, dass die Kirchengemeinde über die Kündigung eines lfd. Mietvertrages informiert wird. | ||
- | ^ **ENDE** ||| | ||
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