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immobilienmanagement [2015/01/02 16:58] Tino Seidel |
immobilienmanagement [2020/07/14 16:20] (aktuell) |
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Informationen zur optimalen und effzienten Gestaltung vom Zusammenwirken zwischen Kirchengemeinden und der Abteilung Immobilienmanagement des KVA Berlin Mitte-Nord. | Informationen zur optimalen und effzienten Gestaltung vom Zusammenwirken zwischen Kirchengemeinden und der Abteilung Immobilienmanagement des KVA Berlin Mitte-Nord. | ||
- | **Grundlegende Einführung zur Thematik der Immobilienbewirtschaftung | + | **Grundlegende Einführung zur Thematik der Immobilienbewirtschaftung** |
- | ** | + | |
- | Die Abteilung Immobilienmanagement des KVA Berlin Mitte-Nord handelt in Wahrnehmung der Verantwortung und den möglichen Chancen der sich im Eigentum der Kirchengemeinden und Kirchenkreise befindlichen vielartigen Immobilien. Bei einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Kirchen, Kapellen, Gemeindehäuser, | + | |
- | Über die rechtlichen Rahmenbedingungen | + | Die Abteilung Immobilienmanagement des KVA Berlin Mitte-Nord handelt in Wahrnehmung der Verantwortung und den möglichen Chancen |
- | **Allgemeine Hinweise zur Nutzung kirchlicher Gebäude | + | Über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Aufgaben im kirchlichen Bau- und Grundstücksswesen geben sowohl das [[https:// |
- | ** | + | |
- | Der Gemeindekirchenrat braucht eine Vorstellung, | + | **Allgemeine Hinweise zur Nutzung kirchlicher Gebäude** |
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+ | Der [[gemeindekirchenrat_und_verwaltung|Gemeindekirchenrat]] braucht eine Vorstellung, | ||
All dies erfordert von einer Kirchengemeinde Aufmerksamkeit und Sorgfalt. Es lohnt sich, bei der Planung genau hinzuschauen – und auch Entscheidungen zu treffen, wenn struktureller Anpassungsbedarf geboten ist! | All dies erfordert von einer Kirchengemeinde Aufmerksamkeit und Sorgfalt. Es lohnt sich, bei der Planung genau hinzuschauen – und auch Entscheidungen zu treffen, wenn struktureller Anpassungsbedarf geboten ist! | ||
- | Eine strategische Gebäudebedarfsplanung hilft, Entscheidungen zu vereinfachen und nachvollziehbar zu gesatlten. Diese sollten sich gedanklich „über den eigenen | + | Eine strategische Gebäudebedarfsplanung hilft, Entscheidungen zu vereinfachen und nachvollziehbar zu gestalten. Diese sollten sich gedanklich „über den eigenen |
- | Auch ein Gemeindehaus hat Ausstrahlungskraft über die Kirchengemeinde hinaus. Neben der Nutzung durch gemeindliche Gruppen bietet es oftmals Raum für Treffen anderer Kooperationspartner. | + | Auch ein Gemeindehaus hat Ausstrahlungskraft über die Kirchengemeinde hinaus. Neben der Nutzung durch gemeindliche Gruppen bietet es oftmals Raum für Treffen anderer |
All dies hilft, die Kirchengemeinde vor Ort gut zu verankern. Gerade die kirchlichen Gebäude ermöglichen es einer Kirchengemeinde, | All dies hilft, die Kirchengemeinde vor Ort gut zu verankern. Gerade die kirchlichen Gebäude ermöglichen es einer Kirchengemeinde, | ||
- | **Allgemeine Hinweise zur Instandhaltung der gemeindlichen Gebäude | + | **Allgemeine Hinweise zur Instandhaltung der gemeindlichen Gebäude** |
- | ** | + | |
Weitere Punkte, die immer wieder auf der Tagesordnung der Gemeindekirchenratssitzungen auftauchen, sind der wirtschaftliche Unterhalt und die Pflege der gemeindeeigenen Gebäude. Der Gemeindekirchenrat sollte dabei hinreichend vielfältige rechtliche, wirtschaftliche und technische Aspekte beachten. | Weitere Punkte, die immer wieder auf der Tagesordnung der Gemeindekirchenratssitzungen auftauchen, sind der wirtschaftliche Unterhalt und die Pflege der gemeindeeigenen Gebäude. Der Gemeindekirchenrat sollte dabei hinreichend vielfältige rechtliche, wirtschaftliche und technische Aspekte beachten. | ||
- | Ein besonderes Augenmerk bei der Instandhaltung vorhandener Gebäude muss auf die frühzeitige Erkennung und Behebung von Bauschäden gelegt werden. Dabei sollten alle Mängel | + | Ein besonderes Augenmerk bei der Instandhaltung vorhandener Gebäude muss auf die frühzeitige Erkennung und Behebung von Bauschäden gelegt werden. Dabei sollten alle Mängel |
Die laufende Instandhaltung sowie anfallende Instandsetzungen sollten bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung in der Regel von der Kirchengemeinde allein zu finanzieren sein. Deswegen sollten im Gemeindehaushalt immer an den Bauunterhaltungslasten orientierte Rücklagen/ | Die laufende Instandhaltung sowie anfallende Instandsetzungen sollten bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung in der Regel von der Kirchengemeinde allein zu finanzieren sein. Deswegen sollten im Gemeindehaushalt immer an den Bauunterhaltungslasten orientierte Rücklagen/ | ||
- | **Bei der Betrachtung und dem Umgang mit den Immobilien ist zu unterscheiden nach | + | **Bei der Betrachtung und dem Umgang mit den Immobilien ist zu unterscheiden nach** |
- | ** | + | |
- | • nicht realisierbaren (unveräußerliches) Sachvermögen (d.h. Kirchen und Kapellen)\\ | + | |
- | • realisierbaren (veräußerliches) Sachvermögen (u.a. Pfarr-, Gemeinde-, Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern) | + | |
+ | * nicht realisierbaren (unveräußerliches) Sachvermögen (d.h. Kirchen und Kapellen)\\ | ||
+ | * realisierbaren (veräußerliches) Sachvermögen (u.a. Pfarr-, Gemeinde-, Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern) | ||
==== 1. Einleitung zur Wissensdatenbank ==== | ==== 1. Einleitung zur Wissensdatenbank ==== | ||
Dieser Eintrag in der Wissensdatenbank soll Sie -als Kirchengemeinde- mit Informationen rund um das Thema Immobilienmanagement versorgen und auch Dritten (u.a. Vertragspartnern) transparent die Aufgaben des Immobilienmanagements auf der Grundlage kirchlicher Rechtsverordnungen und Gesetze darstellen. Als Kirchengemeinde, | Dieser Eintrag in der Wissensdatenbank soll Sie -als Kirchengemeinde- mit Informationen rund um das Thema Immobilienmanagement versorgen und auch Dritten (u.a. Vertragspartnern) transparent die Aufgaben des Immobilienmanagements auf der Grundlage kirchlicher Rechtsverordnungen und Gesetze darstellen. Als Kirchengemeinde, | ||
- | Diese sollen Sie mit Übersichten zu Zuständigkeiten und Verweisen zu notwendigen Dokumenten, Mustervorlagen und praktischen Hinweisen unterstützen, | + | Diese sollen Sie mit Übersichten zu Zuständigkeiten und Verweisen zu notwendigen Dokumenten, Mustervorlagen und praktischen Hinweisen unterstützen, |
- | Im kirchlichen Verwaltungsamt sind die Mitarbeiter/ | + | Im kirchlichen Verwaltungsamt sind die Mitarbeiter/ |
Die nachfolgenden Informationen und Prozessbeschreibungen sind in der Abteilung Immobilienmanagement mit dem Hintergrund langjähriger Erfahrungen im täglichen Umgang mit Fragen zur nachhaltigen Immobilienbewirtschaftung erstellt worden. Anzumerken ist, dass aufgrund der vielschichtigen Immobilien-Angelegenheiten lediglich die orginär grundsätzlichen Aufgaben dargestellt wurden. Für die Betreuung der weiteren individuell anfallenden Aufgaben steht das Immobilienmanagent im persönlichen Austausch zur Verfügung. Im Falle von gesetzlichen oder prozessualen Änderungen, | Die nachfolgenden Informationen und Prozessbeschreibungen sind in der Abteilung Immobilienmanagement mit dem Hintergrund langjähriger Erfahrungen im täglichen Umgang mit Fragen zur nachhaltigen Immobilienbewirtschaftung erstellt worden. Anzumerken ist, dass aufgrund der vielschichtigen Immobilien-Angelegenheiten lediglich die orginär grundsätzlichen Aufgaben dargestellt wurden. Für die Betreuung der weiteren individuell anfallenden Aufgaben steht das Immobilienmanagent im persönlichen Austausch zur Verfügung. Im Falle von gesetzlichen oder prozessualen Änderungen, | ||
**Benutzungshinweise: | **Benutzungshinweise: | ||
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Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird für die [[http:// | Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird für die [[http:// | ||
- | === 1.1 Immobilienmanagement das grundlegende Leistungsspektrum als Dienstleister und Teil der Aufsicht === | + | === 1.1 Das grundlegende Leistungsspektrum |
Die nachstehend benannten Leistungen des Immobilienmanagements stellen das vom [[http:// | Die nachstehend benannten Leistungen des Immobilienmanagements stellen das vom [[http:// | ||
Die Finanzierung der Regel- und Auftragsleistungen erfolgt gemäß Leistungs- und Gebührensatzung. Die jeweils gültigen Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen [[gebuehrensatzung|Gebührensatzung]].\\ | Die Finanzierung der Regel- und Auftragsleistungen erfolgt gemäß Leistungs- und Gebührensatzung. Die jeweils gültigen Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen [[gebuehrensatzung|Gebührensatzung]].\\ | ||
- | **Regelleistungen | + | **Regel- und Auftragsleistungen |
- Pflege der Immobilien- und Abrechnungs-Datenbank | - Pflege der Immobilien- und Abrechnungs-Datenbank | ||
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**Dienstwohnung** | **Dienstwohnung** | ||
- | | Der Beschlusstext für die Zuweisung einer Dienstwohnung sollte wie folgt lauten:\\ \\ //Der Gemeindekirchenrat der (Kirchengemeinde) beschließt, | + | | Der Beschlusstext für die Zuweisung einer Dienstwohnung sollte wie folgt lauten:\\ \\ //Der Gemeindekirchenrat der (Kirchengemeinde) beschließt, |
| Der/die Dienstwohnungsberechtigte hat gegenüber dem kirchl. Verwaltungsamt (hier: Abteilung Immobilienmanagement) unmittelbar nach Beschluss des GKR die {{: | | Der/die Dienstwohnungsberechtigte hat gegenüber dem kirchl. Verwaltungsamt (hier: Abteilung Immobilienmanagement) unmittelbar nach Beschluss des GKR die {{: | ||
| Berechnung der Dienstwohnungsvergütung durch das Immobilienmanagement gemäß Zuweisungsbeschluss. | | | Berechnung der Dienstwohnungsvergütung durch das Immobilienmanagement gemäß Zuweisungsbeschluss. | | ||
- | | Weiterleitung der Berechnung der Dienstwohnungsvergütung an das [[http:// | + | | Weiterleitung der Berechnung der Dienstwohnungsvergütung an das [[https:// |
**weitere Anlagen: | **weitere Anlagen: | ||
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**Weiterführende Informationen: | **Weiterführende Informationen: | ||
- | [[http:// | + | [[https:// |
=== 2.2 Gewährung Amtszimmerpauschale === | === 2.2 Gewährung Amtszimmerpauschale === | ||
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//Bei der Kostentragung der Nebenkosten steht der Kirchengemeinde (anstellenden Körperschaft) ein Wahlrecht zu:// | //Bei der Kostentragung der Nebenkosten steht der Kirchengemeinde (anstellenden Körperschaft) ein Wahlrecht zu:// | ||
**1. Option: pauschaler Ersatz* **\\ | **1. Option: pauschaler Ersatz* **\\ | ||
- | //Zur Abgeltung der durch die dienstliche Nutzung des Amtszimmers entstehenden Kosten erhält Herr/Frau Pfarrer/in **(Vorname, Name)** gemäß [[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/ | + | //Zur Abgeltung der durch die dienstliche Nutzung des Amtszimmers entstehenden Kosten erhält Herr/Frau Pfarrer/in **(Vorname, Name)** gemäß [[https:// |
**2. Option: Übernahme der Kosten durch die Kirchengemeinde** | **2. Option: Übernahme der Kosten durch die Kirchengemeinde** | ||
//Die Kirchengemeinde übernimmt die Kosten, die durch die dienstliche Nutzung des Amtszimmers entstehen.// | //Die Kirchengemeinde übernimmt die Kosten, die durch die dienstliche Nutzung des Amtszimmers entstehen.// | ||
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**Weiterführende Informationen: | **Weiterführende Informationen: | ||
- | [[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/ | + | [[https:// |
=== 2.3 Anmietung von Dienstwohnungen für Pfarrer/ | === 2.3 Anmietung von Dienstwohnungen für Pfarrer/ | ||
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**Prüfung durch Kirchengemeinde zur Anmietung von Pfarrdienstwohnungen**\\ | **Prüfung durch Kirchengemeinde zur Anmietung von Pfarrdienstwohnungen**\\ | ||
- | ^ ^ Prüfungsinhalt ^ Information / Hinweise / Verfahrensregeln ^^ | + | ^ Prüfungsinhalt ^ Information / Hinweise / Verfahrensregeln ^^ |
| **Beschluss** | **// | | **Beschluss** | **// | ||
| **Grundlage** | Steht dem GKR keine Dienstwohnung/ | | **Grundlage** | Steht dem GKR keine Dienstwohnung/ | ||
| **Inhalt des Beschlusses** | **// | | **Inhalt des Beschlusses** | **// | ||
| **Anmietung** | Nach dem Beschluss durch den GKR, erfolgt die Anmietung des Mietobjektes zu den im Beschluss genannten Konditionen. || | | **Anmietung** | Nach dem Beschluss durch den GKR, erfolgt die Anmietung des Mietobjektes zu den im Beschluss genannten Konditionen. || | ||
- | | **Beschluss zur Zuweisung** | Der GKR hat nach erfolgter Anmietung einen Beschluss zur Zuweisung einer Dienstwohnung herbeizuführen.\\ **siehe Punkt 2.1:** [[immobilienmanagement# | + | | **Beschluss zur Zuweisung** | Der GKR hat nach erfolgter Anmietung einen Beschluss zur Zuweisung einer Dienstwohnung herbeizuführen.\\ **siehe Punkt 2.1:** [[https:// |
| **Informationen an das KVA** | < | | **Informationen an das KVA** | < | ||
Das Immobilienmanagement erhält von der KG:\\ | Das Immobilienmanagement erhält von der KG:\\ | ||
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* weitere Beschlüsse, | * weitere Beschlüsse, | ||
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- | | 7 | **Übergabe/ | + | | **Übergabe/ |
**Weiterführende Informationen: | **Weiterführende Informationen: | ||
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**Prüfung durch Kirchengemeinde zur Übergabe und Rückgabe von Dienstwohnungen** | **Prüfung durch Kirchengemeinde zur Übergabe und Rückgabe von Dienstwohnungen** | ||
- | ^ ^ Prüfungsinhalt ^ Information / Hinweise / Verfahrensregeln ^ durch KG geprüft? ^ | + | ^ Prüfungsinhalt ^ Information / Hinweise / Verfahrensregeln ^ durch KG geprüft? ^ |
| **Grundlage** | Für die Übergabe und Rückgabe von Dienstwohnungen ist sowohl beim Übergabe (Einzug) als auch beim Rückgabe (Auszug) ein {{: | | **Grundlage** | Für die Übergabe und Rückgabe von Dienstwohnungen ist sowohl beim Übergabe (Einzug) als auch beim Rückgabe (Auszug) ein {{: | ||
- | | **Terminabsprache** | Der/ | + | | **Terminabsprache** | Der/ |
| **Teilnehmer** | < | | **Teilnehmer** | < | ||
Sowohl bei der Übergabe u. Rückgabe müssen folgende Personen anwesend sein: | Sowohl bei der Übergabe u. Rückgabe müssen folgende Personen anwesend sein: | ||
- Dienstwohnungsinhaber/ | - Dienstwohnungsinhaber/ | ||
- | - Vertreter/ | + | - Vertreter/ |
- Mitarbeiter/ | - Mitarbeiter/ | ||
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=== 3.1 Abschluss von Mietverträgen ohne das Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags === | === 3.1 Abschluss von Mietverträgen ohne das Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags === | ||
- | ^ Prüfung durch die Kirchengemeinde bei Neuvermietung | + | **Prüfung durch die Kirchengemeinde bei Neuvermietung** |
- | | Prüfungsinhalt | Informationen / Hinweise / Verfahrensregeln || | + | |
- | | Selbstauskunft des Mieters | Mit der „Selbstauskunft zur Begründung eines Mietverhältnisses“ gibt jeder potenzielle Mieter Auskunft über seine Vermögensverhältnisse sowie persönliche Daten. Weiterhin kann geprüft werden ob ein Mietvertrag ggf. einer kirchenaufsichtlichen Genehmigung bedarf.\\ **Vorlage: Selbstauskunft | + | | **Prüfungsinhalt** | **Informationen / Hinweise / Verfahrensregeln** || |
+ | | Selbstauskunft des Mieters | Mit der „Selbstauskunft zur Begründung eines Mietverhältnisses“ gibt jeder potenzielle Mieter Auskunft über seine Vermögensverhältnisse sowie persönliche Daten. Weiterhin kann geprüft werden ob ein Mietvertrag ggf. einer kirchenaufsichtlichen Genehmigung bedarf.\\ **Vorlage: | ||
| Beschluss des Gemeindekirchenrat | **Bitte beachten:** Der GKR muss vor Mietvertragsschluss über die Vermietung beraten und einen Beschluss herbeiführen. \\ Der GKR fasst einen Beschluss, das freie Mietobjekt an die Person „Neuer Mieter“ zu vermieten. Dieser Beschluss muss mindestens über folgende Punkte verfügen: || | | Beschluss des Gemeindekirchenrat | **Bitte beachten:** Der GKR muss vor Mietvertragsschluss über die Vermietung beraten und einen Beschluss herbeiführen. \\ Der GKR fasst einen Beschluss, das freie Mietobjekt an die Person „Neuer Mieter“ zu vermieten. Dieser Beschluss muss mindestens über folgende Punkte verfügen: || | ||
^ Mindestinhalt ^ < | ^ Mindestinhalt ^ < | ||
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| Beschluss an Immobilienmanagement | Der vom GKR gefasste Beschluss sowie die Selbstauskunft müssen umgehend komplett oder als Auszug an die Abteilung Immobilienmanagement weitergeleitet werden. || | | Beschluss an Immobilienmanagement | Der vom GKR gefasste Beschluss sowie die Selbstauskunft müssen umgehend komplett oder als Auszug an die Abteilung Immobilienmanagement weitergeleitet werden. || | ||
- | | Erstellung des Mietvertrages | **Bitte beachten:** Alle Mietverträge werden ausnahmslos durch das Immobilienmanagement erstellt. Vorteil für die KG (Vermieter): | + | | Erstellung des Mietvertrages | **Bitte beachten:** Alle Mietverträge werden ausnahmslos durch das Immobilienmanagement erstellt. Vorteil für die KG (Vermieter): |
| Unterschrift des neuen Mietvertrages | **Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages gilt: Zuerst der Mieter, dann der Vermieter!\\ Mieter:** Das Immobilienmanagement schickt den Mietvertrag an die Kirchengemeinde. Die Kirchengemeinde organisiert die Unterzeichnung durch den neuen Mieter und der KG in dreifacher Ausfertigung.\\ **Vermieter: | | Unterschrift des neuen Mietvertrages | **Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages gilt: Zuerst der Mieter, dann der Vermieter!\\ Mieter:** Das Immobilienmanagement schickt den Mietvertrag an die Kirchengemeinde. Die Kirchengemeinde organisiert die Unterzeichnung durch den neuen Mieter und der KG in dreifacher Ausfertigung.\\ **Vermieter: | ||
| Verbleib des Mietvertrages | < | | Verbleib des Mietvertrages | < | ||
**Drei Exemplare (Verteilung durch die Kirchengemeinde): | **Drei Exemplare (Verteilung durch die Kirchengemeinde): | ||
- | - Mieter | + | - Mieter\\ |
- | - Vermieter (KG) | + | - Vermieter (KG)\\ |
- Immobilienmanagement** | - Immobilienmanagement** | ||
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| Übergabeprotokoll | Beim Übergabetermin wird das Übergabeprotokoll ausgefüllt und durch __beide__ Parteien am Ende unterschrieben. Das Protokoll der Übernahme geht in Kopie an Mieter und verbleibt im Original beim Vermieter. Eine Kopie geht an das Immobilienmanagement zur Mieterakte.\\ \\ **Vorlage: {{: | | Übergabeprotokoll | Beim Übergabetermin wird das Übergabeprotokoll ausgefüllt und durch __beide__ Parteien am Ende unterschrieben. Das Protokoll der Übernahme geht in Kopie an Mieter und verbleibt im Original beim Vermieter. Eine Kopie geht an das Immobilienmanagement zur Mieterakte.\\ \\ **Vorlage: {{: | ||
| **ENDE** ||| | | **ENDE** ||| | ||
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=== 3.2 Abschluss von Mietverträgen mit dem Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags === | === 3.2 Abschluss von Mietverträgen mit dem Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags === | ||
- | In diesem Fall muss sich die Kirchengemeinde nicht bemühen, sämtliche Prozesschritte wie in 3.1 werden vom Immobilienmanagement erledigt und die Kirchengemeinde wird über die Erledigung informiert. | + | In diesem Fall muss sich die Kirchengemeinde nicht bemühen, sämtliche Prozesschritte wie in 3.1 beschrieben, |
- | ^ **ENDE** ||| | + | Mit dem Hinweis, dass es der Kirchengemeinde weiterhin möglich ist Mieter für eine Neuvermietung zu benennen. |
=== 3.3 Kündigung eines Mietvertrages ohne das Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags === | === 3.3 Kündigung eines Mietvertrages ohne das Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags === | ||
- | ^ Ablauf bei einer Kündigung durch Mieter / Rücknahme durch den Vermieter | + | **Ablauf bei einer Kündigung durch Mieter / Rücknahme durch den Vermieter** |
- | | Prozessinhalt | + | |
+ | ^ Prozessinhalt | ||
| Kündigungsschreiben | Mieter informiert den Vermieter (Kirchengemeinde) schriftlich über die Kündigung seines Mietverhältnisses. || | | Kündigungsschreiben | Mieter informiert den Vermieter (Kirchengemeinde) schriftlich über die Kündigung seines Mietverhältnisses. || | ||
| Empfang der Kündigung | KG erhält das Kündigungsschreiben\\ (KG informiert Immobilienmanagement über die eingegangene Kündigung) || | | Empfang der Kündigung | KG erhält das Kündigungsschreiben\\ (KG informiert Immobilienmanagement über die eingegangene Kündigung) || | ||
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=== 3.4 Kündigung eines Mietvertrages mit dem Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags === | === 3.4 Kündigung eines Mietvertrages mit dem Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags === | ||
- | In diesem Fall muss sich die Kirchengemeinde nicht bemühen, sämtliche Prozesschritte wie in 3.3 werden vom Immobilienmanagement erledigt und die Kirchengemeinde wird über die Erledigung informiert. | + | In diesem Fall muss sich die Kirchengemeinde nicht bemühen, sämtliche Prozesschritte wie in 3.3 beschrieben, |
- | ^ **ENDE** ||| | + | |
- | \\ | + | |
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| Einholung / Beantragung von jeglichen Genehmigungen ^ Einholung / | | Einholung / Beantragung von jeglichen Genehmigungen ^ Einholung / | ||
| Umsetzung, Durchführung der Maßnahme^ Umsetzung, Durchführung der Maßnahme ^ | | Umsetzung, Durchführung der Maßnahme^ Umsetzung, Durchführung der Maßnahme ^ | ||
- | | | Hinweis: Bei Vollverwaltung | + | | | Hinweis: Bei Verwaltung durch das Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags, |
| **ENDE** | | | | **ENDE** | | | ||
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^ Umgang der Kirchengemeinden mit Schadensfällen (Versicherung) || | ^ Umgang der Kirchengemeinden mit Schadensfällen (Versicherung) || | ||
| Information / Hinweise / Verfahrensregeln || | | Information / Hinweise / Verfahrensregeln || | ||
- | | **Ohne Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrag** || | + | | **Ohne |
| Schaden | Die Kirchengemeinde oder Mieter/in stellt einen Schaden am Gebäude fest. | | | Schaden | Die Kirchengemeinde oder Mieter/in stellt einen Schaden am Gebäude fest. | | ||
| Schadensmeldung | Die Kirchengemeinde nimmt den Schaden auf und schickt eine Schadensanzeige an den Versicherungsdienstleister ([[http:// | | Schadensmeldung | Die Kirchengemeinde nimmt den Schaden auf und schickt eine Schadensanzeige an den Versicherungsdienstleister ([[http:// | ||
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| Rechnungen | Rechnungen (Handwerker etc.), die sich aus der Schadensbeseitigung ergeben und bei der Kirchengemeinde eingehen, werden direkt an das KVA Berlin Mitte-Nord Immobilienmanagement unter Angabe des Versicherungsfalls (Schaden-Nr.) weitergeleitet. | | | Rechnungen | Rechnungen (Handwerker etc.), die sich aus der Schadensbeseitigung ergeben und bei der Kirchengemeinde eingehen, werden direkt an das KVA Berlin Mitte-Nord Immobilienmanagement unter Angabe des Versicherungsfalls (Schaden-Nr.) weitergeleitet. | | ||
| Zahlung der Rechnungen | Der Ausgleich der Rechnungen erfolgt mit Anweisung durch das KVA Berlin Mitte-Nord Immobilienmanagement. | | | Zahlung der Rechnungen | Der Ausgleich der Rechnungen erfolgt mit Anweisung durch das KVA Berlin Mitte-Nord Immobilienmanagement. | | ||
- | ^ **Mit Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrag** || | + | ^ **Mit dem Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags** || |
^ Schaden ^ Die Kirchengemeinde oder das Immobilienmanagement stellt einen Schaden am Gebäude fest. ^ | ^ Schaden ^ Die Kirchengemeinde oder das Immobilienmanagement stellt einen Schaden am Gebäude fest. ^ | ||
^ Schadensmeldung ^ Das Immobilienmanagement nimmt den Schaden auf und schickt eine Schadensanzeige an die Versicherung. ^ | ^ Schadensmeldung ^ Das Immobilienmanagement nimmt den Schaden auf und schickt eine Schadensanzeige an die Versicherung. ^ |