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vergabekriterien_des_reformfonds [2020/07/14 16:20] (aktuell) |
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+ | **Vergabekriterien des Reformfonds zur Unterstützung von innovativen Projekten\\ | ||
+ | laut Beschluss des Kreiskirchenrats __Berlin Stadtmitte__ vom 13.04.2015** | ||
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+ | Kirchengemeinden – diese auch stellvertretend für regionale Zusammenhänge wie Regionalräte – und der Kirchenkreis können finanzielle Mittel aus dem Reformfonds des Kirchenkreises beantragen, um Hilfestellungen bei Reformanstrengungen zu erhalten. Orientierung können die [[http:// | ||
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+ | Folgende Ziele und Kriterien finden in der Entscheidung für die Vergabe von Mitteln Berücksichtigung: | ||
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+ | - Profilierung kirchlicher Orte durch die Entwicklung neuer Konzepte | ||
+ | - Förderung und Belebung des Gemeindelebens bzw. des Lebens an einem kirchlichen Ort mit Bezug auf die Nachbarkirchengemeinden und die jeweilige Region | ||
+ | - Verbesserung der Finanz- und Personalsituation eines kirchlichen Ortes oder einer Region, z.B. durch Ausgaben für Fundraising, | ||
+ | - Innovative Projekte und Vernetzungsanstrengungen bspw. mit der Diakonie oder anderen kirchlichen Einrichtungen zur Stärkung eines kirchlichen Profils | ||
+ | - Berücksichtigung des [[https:// | ||
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+ | Der Zuschuss erfolgt zur Anschubfinanzierung für einmalig entstehende Ausgaben bei neuen Projekten/ | ||
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+ | **Antragsverfahren: | ||