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Unterstützung von Kirchengemeinden

KK Berlin Stadtmitte: Verfahren der Vergabe von Zuweisungen zur Unterstützung von Kirchengemeinden mit nicht auszugleichendem Haushalt

Der Kreiskirchenrat des KK BSM hat am 13. 1. 2015 für die Gewährung von Unterstützungszahlungen für Kirchengemeinden mit nicht auszugleichendem Haushalt das folgende Verfahren beschlossen:

  1. Die zuständigen Haushaltssachbearbeiter und -sachbearbeiterinnen des Kirchlichen Verwaltungsamtes informieren alle Kirchengemeinden, deren Haushalt nur durch Entnahme aus Rücklagen zu decken ist, im Rahmen der Beratungen über den Haushaltsplan darüber, dass beim Kirchenkreis eine Unterstützungszahlung beantragt werden kann.
  2. Als Antragsfrist wird der 10. Februar eines jeden Jahres festgesetzt.
  3. Dem Antrag ist eine Aussage beizufügen, wie das Haushaltsdefizit in den kommenden Haushaltsjahren abgebaut werden kann.
  4. Die Anträge werden zunächst dem Haushaltsausschuss in seiner Februar-Sitzung vorgelegt. Dieser leitet sie mit einer entsprechenden Empfehlung an den Kreiskirchenrat weiter.
  5. Der Kreiskirchenrat beschließt dann möglichst in seiner März-Sitzung, ersatzweise im April.
  6. Die gewährten Unterstützungszahlungen stellen eine außerplanmäßige Einnahme der begünstigten Gemeinden dar, die die Rücklagenentnahme vermindert.
unterstuetzung_von_kirchengemeinden.txt · Zuletzt geändert: 2020/07/14 16:20 (Externe Bearbeitung)