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unterstuetzung_von_kirchengemeinden [2020/07/14 16:20] |
unterstuetzung_von_kirchengemeinden [2020/07/14 16:20] (aktuell) |
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+ | **Unterstützung von Kirchengemeinden ** | ||
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+ | Der Kreiskirchenrat des KK BSM hat am 13. 1. 2015 für die Gewährung von Unterstützungszahlungen für Kirchengemeinden mit nicht auszugleichendem Haushalt das folgende Verfahren beschlossen: | ||
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+ | - Die zuständigen Haushaltssachbearbeiter und -sachbearbeiterinnen des Kirchlichen Verwaltungsamtes informieren alle Kirchengemeinden, | ||
+ | - Als Antragsfrist wird der 10. Februar eines jeden Jahres festgesetzt. | ||
+ | - Dem Antrag ist eine Aussage beizufügen, | ||
+ | - Die Anträge werden zunächst dem Haushaltsausschuss in seiner Februar-Sitzung vorgelegt. Dieser leitet sie mit einer entsprechenden Empfehlung an den Kreiskirchenrat weiter. | ||
+ | - Der [[http:// | ||
+ | - Die gewährten Unterstützungszahlungen stellen eine außerplanmäßige Einnahme der begünstigten Gemeinden dar, die die Rücklagenentnahme vermindert. | ||