Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
personalwesen [2018/06/25 14:05] galle [5.4 Kündigung] |
personalwesen [2020/07/14 16:20] |
||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
- | ===== Personalwesen ===== | ||
- | |||
- | Die Zusammenarbeit in Personalangelegenheiten | ||
- | |||
- | ==== Einleitung ==== | ||
- | |||
- | Das [[http:// | ||
- | |||
- | Für die Kirchenkreise und Kirchengemeinden dient das Verwaltungsamt als Ansprechpartner bei arbeitsrechtlichen Themen. | ||
- | |||
- | Es kann in der Praxis hilfreich sein, im Gemeindekirchenrat einen Personalausschuss zu bilden, der in Zusammenarbeit mit dem KVA die Belange des Personalwesens regelt. In Zusammenarbeit zwischen Gemeindekirchenrat und dem Personalwesen können Beschlüsse vorab vorbereitet werden. Bei der Umsetzung helfen die Mitarbeitenden des Personalwesens ebenfalls, nicht zuletzt, wenn sich Änderungen der Rechtslage oder Tarifänderungen ergeben. Von Details des Arbeitsrechts werden Sie als Gemeindekirchenrat also weitestgehend verschont, die Verantwortung liegt jedoch weiterhin in Ihrer Hand. | ||
- | |||
- | **Das Personal der Kirchengemeinde**\\ | ||
- | Neben den ehrenamtlich Tätigen ist in einer Kirchengemeinde zu unterscheiden zwischen den Pfarrerinnen und Pfarrern und den Mitarbeitenden im Angestelltenbereich.\\ | ||
- | Die Personalkosten der Beschäftigten werden in der Regel aus Zuweisungen der [[http:// | ||
- | Die in den Kirchengemeinden beschäftigten Mitarbeitenden stehen in der besonderen Obhut des Gemeindekirchenrats, | ||
- | |||
- | **Die Verantwortung des Gemeindekirchenrats für die Beschäftigten**\\ | ||
- | Der Gemeindekirchenrat hat als Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht für die im Dienst der Kirchengemeinde stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auf seinen in der Regel monatlich stattfindenden Sitzungen berät er deswegen auch über Personalfragen. Zur Vorbereitung dieser Themen kann es sinnvoll sein, einen Personalausschuss einzurichten. | ||
- | |||
- | **Personalplanung**\\ | ||
- | Die Personalplanung ist in einer Kirchengemeinde wichtig, um den Personalbedarf und die dafür notwendigen Haushaltsmittel festzustellen. Dazu muss der Gemeindekirchenrat eine Bedarfsanalyse durchführen, | ||
- | |||
- | **Anstellung einer Mitarbeiterin/ | ||
- | Im Stellenplan sind durch den Gemeindekirchenrat die Beschäftigungsverhältnisse festgelegt. Vor diesem Hintergrund werden die Stellen ausgeschrieben. | ||
- | |||
- | In einer entsprechenden Stellenanzeige werden die Erwartungen an das Profil von potenziellen Interessenten sowie die Voraussetzungen für eine Bewerbung genannt. Bei der Erstellung der Ausschreibung erfährt der Gemeindekirchenrat Unterstützung durch das KVA, zum Beispiel für die Erfüllung der Anforderungen des [[http:// | ||
- | |||
- | Mit qualifizierten Bewerbern werden Auswahlgespräche geführt. Die Entscheidung, | ||
- | |||
- | **Personalveränderung**\\ | ||
- | Der Gemeindekirchenrat soll auf Personalveränderungen reagieren, dabei kann es beispielsweise um die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz oder um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gehen. | ||
- | |||
- | Auch der Übergang in den Ruhestand muss aus Interesse der Beschäftigten und der Kirchengemeinde sorgfältig begleitet werden. Oftmals arbeiten Mitarbeitende über lange Zeiträume bei der Kirche und sind vielfach engagiert. Abschiede sind daher nicht leicht. Am Ende der Tätigkeit geht es deshalb darum, für eine angemessene Verabschiedung zu sorgen. Die Verdienste der Mitarbeiterin/ | ||
- | |||
- | Darüber hinaus sollten Beschäftigte über Angelegenheiten, | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Tarifvertrag EKBO ==== | ||
- | |||
- | Der Tarifvertrag gilt für Arbeitsverhältnisse der im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Kirchengemeinden, | ||
- | |||
- | Den kompletten Tarifvertrag der EKBO können Sie hier einsehen: [[http:// | ||
- | |||
- | ==== Abschnitt 1: Allgemeines ==== | ||
- | |||
- | <WRAP center round box 80%> | ||
- | Im 1. Abschnitt des TV-EKBO sind allgemeine Regelungen zum Arbeitsverhältnis getroffen: | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | </ | ||
- | |||
- | === 1.1 Stellenplan === | ||
- | |||
- | **Was ist ein Stellenplan und wie häufig wird er erstellt?** | ||
- | |||
- | Der Stellenplan beinhaltet die Anzahl der Stellen und die Kosten sowie deren Finanzierung.\\ | ||
- | Erstellt wird er auf Grundlage des [[http:// | ||
- | |||
- | === 1.2 Einstellung === | ||
- | |||
- | **Sie möchten eine Mitarbeiterin/ | ||
- | |||
- | 1. Als Arbeitgeber/ | ||
- | |||
- | Hinweis: Folgende Informationen sind wichtig zur Bearbeitung von Personalvorgängen: | ||
- | |||
- | * Stellenbesetzung lt. Stellenplan | ||
- | * Stellenbezeichnung | ||
- | * Grund für Einstellung | ||
- | * Eingruppierung | ||
- | * Beschäftigungsumfang | ||
- | * Befristung der Stelle | ||
- | |||
- | 2. Aufnahme der Anfrage und Prüfung durch Personalabteilung | ||
- | |||
- | 3. Erstellen der Ausschreibung | ||
- | |||
- | * Ausschreibung in Zusammenarbeit mit Personalabteilung\\ Kandidat bereits gefunden: weiter bei 5.1 | ||
- | * Ausschreibung zur Information an die Mitarbeitervertretung\\ Kandidat bereits gefunden: weiter bei 5.2 | ||
- | |||
- | 4. Veröffentlichung der Ausschreibung\\ | ||
- | 4.1 Interne Stellenangebote werden durch die Personalabteilung veröffentlicht.\\ | ||
- | 4.2 Externe Ausschreibungen in Zeitungen oder über andere Stellenbörsen erfolgen durch die Kirchengemeinde. | ||
- | |||
- | 5. Bewerbungsverfahren | ||
- | |||
- | 5.1 Mit der Veröffentlichung der Ausschreibung beginnt offiziell das Bewerbungsverfahren. Folgende Aspekte sind durch den Arbeitgeber/ | ||
- | |||
- | * Nehmen Sie Kontakt mit der Agentur für Arbeit auf, ob von dort ein Bewerber (insbesondere schwerbehinderte Bewerber) benannt werden kann. | ||
- | * Warten Sie die Bewerbungsfrist ab. | ||
- | * Intensive Sichtung der Unterlagen | ||
- | * Beachtung von Bewerbungen von Menschen, die gemäß [[https:// | ||
- | |||
- | * Einladung zum Bewerbungsgespräch (Siehe auch: {{: | ||
- | * Kandidatenauswahl durch Arbeitgeber ohne Mitteilung der Zusage an Bewerber/ | ||
- | |||
- | 5.2 Nach Kandidatenauswahl: | ||
- | |||
- | * Einstellungsbeschluss des Gemeindekirchenrats/ | ||
- | * Beteiligung der Mitarbeitervertretung durch die KG/AG bzw. Personalabteilung | ||
- | * Umsetzung der Personalmaßnahme nach Beteiligung / Zustimmung der Mitarbeitervertretung | ||
- | * Einstellungszusage an Kandidaten erfolgt durch KG/AG | ||
- | * Alle Unterlagen an die Personalabteilung (Kandidat, Unterlagen aus Vorstellungsgespräch, | ||
- | |||
- | 6. Arbeitsvertrag | ||
- | |||
- | Der Arbeitsvertrag wird durch das Personalwesen erstellt, zur kirchenaufsichtlichen Genehmigung vorgelegt und an KG/AG zur Unterschrift geschickt. | ||
- | |||
- | === 1.3 Unterlagen für den Arbeitsvertrag === | ||
- | |||
- | **Welche Dokumente werden benötigt, wenn ein/e Mitarbeiter/ | ||
- | |||
- | Für die Einstellung eines neuen Mitarbeitenden werden benötigt: | ||
- | |||
- | * Zur Erstellung des Arbeitsvertrages sind die Formulare {{: | ||
- | * {{: | ||
- | * Zeugnisse (Ausbildungsnachweise, | ||
- | * {{: | ||
- | * Angabe der Sozialversicherungsnummer auf dem {{: | ||
- | * Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse bzw. Erklärung des/der Mitarbeiters/ | ||
- | * Führungszeugnis | ||
- | * Erweitertes Führungszeugnis für Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit (auch Praktikanten, | ||
- | * Ggf. Nachweis der Schwerbehinderten-Anerkennung | ||
- | |||
- | Die Einstellung kann erst erfolgen, wenn die Zustimmung der Mitarbeitervertretung vorliegt. Daher sind die Unterlagen möglichst frühzeitig an die Personalabteilung zu senden. | ||
- | |||
- | === 1.4 Probezeit === | ||
- | |||
- | **Was gilt es während der Probezeit eines neuen Mitarbeitenden zu beachten?** | ||
- | |||
- | Die Probezeit beträgt bei unbefristet geschlossenen Arbeitsverträgen 6 Monate gemäß [[http:// | ||
- | |||
- | Die Mitarbeitervertretung hat nach [[https:// | ||
- | |||
- | Es empfiehlt sich, während der Probezeit nach vier Wochen, drei Monaten und 4,5 Monaten Gespräche mit der Mitarbeiterin/ | ||
- | |||
- | === 1.5 Arbeits- und Gesundheitsschutz === | ||
- | |||
- | Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit sind beauftragt: | ||
- | |||
- | - Arbeitsmedizinischer Dienst ([[https:// | ||
- | - [[http:// | ||
- | - vom Arbeitgeber zu bestimmende/ | ||
- | |||
- | === 1.6 Krankheit/ Kur === | ||
- | |||
- | Jeder Mitarbeitende hat seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich beim Arbeitgeber anzuzeigen. Erkrankt ein Mitarbeitender während des Erholungsurlaubes, | ||
- | |||
- | Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, | ||
- | Wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlängert, | ||
- | |||
- | Im Sinne einer kollegialen Zusammenarbeit ist es wichtig, wenn der Arbeitgeber möglichst frühzeitig über die Rückkehr nach einer (länger andauernden) Krankheit informiert wird. | ||
- | |||
- | Bei Erkrankung eines Kindes ist vom Arzt eine Bescheinigung für diejenigen Tage ausgestellen zu lassen, an denen die Mitarbeiterin/ | ||
- | |||
- | Für Rehabilitationsmaßnahmen werden Krankenbezüge gezahlt (Einrechnung in die 6 Wochen Lohnfortzahlung). | ||
- | |||
- | Eine Mutter-Kind-Kur fällt nur dann unter diese Regelung, wenn sie ärztlich verordnet ist bzw. von einem Sozialleistungsträger bewilligt wurde und stationär in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird. | ||
- | |||
- | Falls ein/e Mitarbeiter/ | ||
- | |||
- | === 1.7 Arbeitsunfall === | ||
- | |||
- | **Wie verhalte ich mich bei einem Arbeitsunfall? | ||
- | |||
- | Ist ein Mitarbeitender auf Grund eines Unfalles, der durch eine andere Person verursacht wurde (z.B. Kfz-Unfall), | ||
- | |||
- | **Was ist eine Unfallmeldung? | ||
- | |||
- | Alle Unfälle müssen in einem Verbandbuch (anzufordern bei der Berufsgenossenschaft) eingetragen werden. | ||
- | |||
- | Arbeitsunfälle oder Wegeunfälle, | ||
- | |||
- | === 1.8 Pausenregelung === | ||
- | |||
- | **Wie sind die Pausen für Mitarbeitende geregelt?** | ||
- | |||
- | Die Pausen während der Arbeitszeit richten sich nach dem [[http:// | ||
- | |||
- | Pause bei einer Arbeitszeit | ||
- | * von mehr als 6 bis zu 9 Stunden: 30 Minuten | ||
- | * von mehr als 9 Stunden: 45 Minuten | ||
- | |||
- | Die gesetzlichen Vorschriften sind Mindestvorschriften. In einzelnen Arbeitsbereichen | ||
- | kann es sinnvoll sein, längere Pausenzeiten zu vereinbaren. Die Pausen können in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Die Pausen dürfen weder an den Anfang noch an das Ende der Arbeitszeit gelegt werden. | ||
- | |||
- | Nach Beendigung der Arbeit ist den Mitarbeitenden eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden zu gewähren. | ||
- | |||
- | ==== Abschnitt 2: Arbeitszeit ==== | ||
- | |||
- | <WRAP center round box 80%> | ||
- | Regelungen zur Arbeitszeit ergeben sich aus dem 2. Abschnitt des TV-EKBO:\\ | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | </ | ||
- | |||
- | === 2.1 Änderungen im laufenden Arbeitsverhältnis === | ||
- | |||
- | Alle Änderungen, | ||
- | |||
- | Beispiele: | ||
- | * Adresse | ||
- | * Bankverbindung | ||
- | * Familienstand, | ||
- | * Änderungen im laufenden Arbeitsverhältnis mit dem Formular {{: | ||
- | |||
- | Der Eingabeschluss zur Erfassung neuer Angaben oder von Änderungen liegt in der Regel am Ende des Monats vor dem laufenden Abrechnungsmonat. Mitteilungen, | ||
- | |||
- | ==== Abschnitt 3: Eingruppierung und sonstige Leistungen ==== | ||
- | |||
- | <WRAP center round box 80%> | ||
- | Im 3. Abschnitt des TV-EKBO sind Regelungen zu den finanziellen Auswirkungen des Arbeitsverhältnisses getroffen: | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | </ | ||
- | |||
- | === 3.1 Teilzeitbeschäftigungen mit geringen Beschäftigungsumfängen === | ||
- | |||
- | **Sie möchten ein sogenanntes „geringfügiges Beschäftigungsverhältnis“ begründen? | ||
- | |||
- | Mit den im Geltungsbereich des TV-EKBO beschäftigten Mitarbeitenden können monatliche Pauschalbezüge nicht vereinbart werden. Soll ein Mitarbeiter innerhalb der Geringfügigkeitsgrenzen beschäftigt werden, ist darauf abzustellen, | ||
- | |||
- | **Beschäftigungen in der Gleitzone** | ||
- | |||
- | Für versicherungspflichtige Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 450,01 und 850 € gilt: | ||
- | |||
- | Diese Beschäftigungsverhältnisse sind versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. Der Arbeitgeber hat den vollen Beitrag zu allen Zweigen der Sozialversicherung zu tragen. Für den Arbeitnehmer werden aber gestaffelt niedrigere Sozialversicherungsbeiträge erhoben. | ||
- | |||
- | === 3.2 Nebenberufliche Kirchenmusiker (Übungsleiterpauschale) === | ||
- | |||
- | Sie möchten eine/n nebenberufliche/ | ||
- | |||
- | Definition Übungsleiter: | ||
- | |||
- | In § 3 Abs.1 Nr. 26 im [[http:// | ||
- | Es handelt sich hierbei um Tätigkeiten als Übungsleiter oder Betreuer ({{: | ||
- | |||
- | Hierunter fallen auch Organistendienste, | ||
- | |||
- | Anmerkung: Hausmeisterliche - oder Reinigungsaufgaben fallen nicht unter " | ||
- | |||
- | **Voraussetzungen für die Steuerfreiheit** | ||
- | |||
- | * **Was sind die Voraussetzungen für eine steuerfreie Tätigkeit? | ||
- | |||
- | Es muss sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handeln, d.h. sie darf nicht Teil einer | ||
- | Hauptbeschäftigung sein und höchstens 1/3 der regelmäßigen Wochenarbeitszeit in Anspruch nehmen. Der Auftraggeber muss eine unter den § 5 Abs. 1 Nr.9 [[http:// | ||
- | |||
- | **Steuerfreibetrag** | ||
- | |||
- | * **Wie hoch ist der Steuerfreibetrag pro Jahr?** | ||
- | |||
- | Einkünfte aus den aufgeführten Tätigkeiten sind bis zu einer Höhe von **2.400,00 € jährlich** steuerfrei. Eine zeitanteilige Aufteilung auf **200,00 € monatlich** ist nicht notwendig aber möglich. Der Steuerfreibetrag kann für alle begünstigten Tätigkeiten nur einmal im Kalenderjahr berücksichtigt werden. Daher muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, | ||
- | |||
- | * **Welche Unterlagen sind zur Abrechnung einzureichen? | ||
- | |||
- | Folgende Unterlagen müssen an die Personalabteilung gesandt werden: | ||
- | - Erklärung über den Erhalt steuer- und beitragsfreier Bezüge nebenberufliche Kirchenmusiker/ | ||
- | - Abrechnung für nebenberufliche Kirchenmusiker/ | ||
- | </ | ||
- | |||
- | === 3.3 Ausländische Beschäftigte === | ||
- | |||
- | **Sie möchten ausländische Mitarbeitende einstellen? | ||
- | |||
- | Ohne gültige Arbeits- bzw. Aufenthaltserlaubnis dürfen Ausländer nicht beschäftigt werden. Für Studierende gelten Sonderregelungen. Bürger aus EU-Staaten haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie brauchen keine Arbeitserlaubnis. Sie müssen sich jedoch spätestens nach 3 Monaten eine ständige Aufenthaltserlaubnis (in der Regel 5 Jahre) besorgen. Der Mitarbeitende ist verpflichtet, | ||
- | |||
- | Die Richtlinien für die Gewährung der Aufenthaltserlaubnis unterscheiden sich von denen der Arbeitserlaubnis, | ||
- | |||
- | === 3.4 Bundesfreiwilligendienst === | ||
- | |||
- | Der [[http:// | ||
- | |||
- | Grundlage des BFD ist eine Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der/dem Freiwilligen, | ||
- | |||
- | === 3.5 Studierende === | ||
- | |||
- | **Welche Regelungen gelten für die Beschäftigung von Studierenden? | ||
- | |||
- | Studierende können neben ihrem Studium bis zu 20 Wochenstunden beschäftigt werden. Diese Grenze darf an maximal 26 Wochen im Jahr überschritten werden, z.B. durch Beschäftigung in den Semesterferien oder eine Tätigkeit in der Nacht, durch die das Studium nicht beeinträchtigt wird. Seit dem 01.10.1996 sind Studierende bei Ausübung einer Beschäftigung rentenversicherungspflichtig. | ||
- | |||
- | Zum Nachweis gegenüber der Sozialversicherung ist für jedes Semester eine Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen. Es ist darauf zu achten, dass eine „große“ Bescheinigung vorgelegt wird, da auf dieser auch Urlaubssemester vermerkt sind. Erfolgt die Vorlage nicht rechtzeitig werden die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. | ||
- | |||
- | === 3.6 Schwerbehinderte === | ||
- | |||
- | **Sie möchten Schwerbehinderte einstellen? Was ist bei der Einstellung von Schwerbehinderten zu beachten?** | ||
- | |||
- | Die Anerkennung als Schwerbehinderte/ | ||
- | Bei Eintritt / Wegfall der Schwerbehinderteneigenschaft (bzw. Beginn/Ende des Arbeitsverhältnisses) im laufenden Kalenderjahr wird der Anspruch auf den Zusatzurlaub für jeden vollen Kalendermonat gezwölftelt. | ||
- | |||
- | Für die Übertragung des Zusatzurlaubes gelten die gleichen Regeln wie für die Übertragung des tariflichen Erholungsurlaubes. Dies gilt auch bei rückwirkender Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft, | ||
- | |||
- | Soll ein/e schwerbehinderte/ | ||
- | |||
- | ==== Abschnitt 4: Urlaub und Arbeitsbefreiung ==== | ||
- | |||
- | <WRAP center round box 80%> | ||
- | Regelungen zu Urlaub und Arbeitsbefreiung ergeben sich aus dem 4. Abschnitt des TV-EKBO: | ||
- | |||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | </ | ||
- | |||
- | === 4.1 Urlaub und Arbeitsbefreiung === | ||
- | |||
- | Anspruch und Dauer des Urlaubs regelt sich nach [[personalwesen# | ||
- | |||
- | Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Es ist darauf zu achten, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub möglichst im laufenden Urlaubsjahr realisiert wird. | ||
- | |||
- | Kann der Erholungsurlaub bis zum Ende des Kalenderjahres nicht angetreten werden, ist er bis zum 31. März des folgenden Jahres anzutreten. Kann der Erholungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen/ | ||
- | |||
- | === 4.2 Bildungsurlaub === | ||
- | |||
- | **Sie wollen Bildungsurlaub beantragen? | ||
- | |||
- | Die Bildungsurlaubsgesetze sind in den Bundesländern verschieden geregelt. | ||
- | |||
- | **Berlin** | ||
- | |||
- | Der Bildungsurlaub beträgt zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Für Mitarbeiter unter 25 Jahren beträgt der Bildungsurlaub 10 Tage pro Kalenderjahr. Die Bildungsmaßnahme muss von der zuständigen Senatsverwaltung anerkannt sein und der politischen Bildung oder beruflichen Weiterbildung dienen (Erhalt/ | ||
- | |||
- | **Brandenburg** | ||
- | |||
- | Der Bildungsurlaub beträgt zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Bei der Maßnahme muss es sich um eine anerkannte Bildungsveranstaltung zum Zwecke beruflicher, | ||
- | |||
- | === 4.3 Arbeitsbefreiung === | ||
- | |||
- | Die Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung des Entgelts regelt [[https:// | ||
- | |||
- | === 4.4 Schwangerschaft / Beschäftigungsverbot === | ||
- | |||
- | **Was ist zu beachten, wenn eine Mitarbeiterin angezeigt hat, dass sie schwanger ist?** | ||
- | |||
- | Sofern eine Mitarbeiterin eine Schwangerschaft anzeigt, ist die Abteilung Personalwesen unverzüglich zu informieren, | ||
- | |||
- | Sofern während der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, ist dies gleichfalls umgehend mitzuteilen. | ||
- | |||
- | === 4.5 Elternzeit === | ||
- | |||
- | Wird derzeit auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelungen ab 2015 überarbeitet. | ||
- | |||
- | ==== Abschnitt 5: Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses ==== | ||
- | |||
- | <WRAP center round box 80%> | ||
- | Der 5. Abschnitt des TV-EKBO regelt Befristung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses: | ||
- | |||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | [[https:// | ||
- | </ | ||
- | |||
- | === 5.1 Befristungsgründe === | ||
- | |||
- | **Was ist ein Befristungsgrund? | ||
- | |||
- | Liegt ein Sachgrund für die Befristung vor (z.B. Elternzeit, Krankheitsvertretung) richtet sich die Dauer des Arbeitsverhältnisses nach dem Sachgrund. | ||
- | |||
- | **Wichtig: | ||
- | |||
- | **Befristete Arbeitsverträge** | ||
- | |||
- | Dafür sind alle Formalitäten für eine Einstellung erforderlich: | ||
- | * Personalbogen | ||
- | * Anlage zum Personalbogen | ||
- | * Angabe der Sozialversicherungsnummer etc. | ||
- | |||
- | Für befristete Verträge muss ein eindeutiger Befristungsgrund vorliegen (Bitte auf dem | ||
- | Formular {{: | ||
- | |||
- | **Sachgrundlose Befristung | ||
- | |||
- | Was ist eine sachgrundlose Befristung? | ||
- | |||
- | Gem. [[http:// | ||
- | |||
- | === 5.2 Ermahnung === | ||
- | |||
- | **Sie möchten eine Ermahnung aussprechen? | ||
- | |||
- | Bei Verstößen gegen arbeitsvertragliche | ||
- | Darüber hinaus kann eine schriftliche Ermahnung ausgesprochen und dazu aufgefordert werden, das Fehlverhalten zu unterlassen und den arbeitsvertraglichen Pflichten ordnungsgemäß nachzukommen. | ||
- | |||
- | === 5.3 Abmahnung === | ||
- | |||
- | **Sie möchten eine Abmahnung aussprechen? | ||
- | |||
- | Im Wiederholungsfall oder bei gravierenden Verletzungen arbeitsvertraglicher Pflichten ist eine Abmahnung auszusprechen. Für Beratungen steht Ihnen die Personalabteilung gern zur Verfügung.\\ | ||
- | Eine Abmahnung ist die Beanstandung des Arbeits-, Leistungs- oder Ordnungsverhaltens. Durch eine Abmahnung wird dem Mitarbeitenden die Möglichkeit gegeben das beanstandete Verhalten zu ändern und damit den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern. Eine Abmahnung hat Hinweis-, Besserungs- und zugleich Warnfunktion. Sollte wiederholt gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen werden, ist mit einer Kündigung zu rechnen. | ||
- | |||
- | Eine Abmahnung muss den beanstandeten Vorfall bzw. das Fehlverhalten sehr präzise wiedergeben. | ||
- | |||
- | Der Sachverhalt muss objektiv und substantiiert dargestellt sein (keine Vermutungen). Daher ist es notwendig, alle Angaben so genau wie möglich darzustellen (Tag, Uhrzeit, Ort, Art des Fehlverhaltens und gegen welche Vorschriften verstoßen wurde). | ||
- | |||
- | Der Mitarbeitende ist vor Ausspruch der Abmahnung zu den Vorwürfen zu hören.\\ | ||
- | Durch Zeitablauf (i. d. R. 2 Jahre) verliert eine Abmahnung ihre Rechtswirkung, | ||
- | |||
- | === 5.4 Kündigung === | ||
- | |||
- | **Sie möchten ein bestehendes Arbeitsverhältnis kündigen? | ||
- | |||
- | Kündigungen können nur durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden. Soll eine Beschäftigung nicht über die Probezeit hinaus fortgesetzt werden, ist die Kündigung spätestens am letzten Tag der Probezeit auszusprechen. | ||
- | |||
- | Nach Ablauf der Probezeit kann der Arbeitgeber nur bei Vorliegen folgender Gründe kündigen: | ||
- | * personenbedingt | ||
- | * verhaltensbedingt | ||
- | * betriebsbedingt | ||
- | |||
- | Bei fristgemäßer Kündigung gelten die Fristen nach [[https:// | ||
- | |||
- | Außerordentliche Kündigungen können nur innerhalb einer Frist von 14 Tagen, nachdem der kündigungsrelevante Sachverhalt dem Arbeitgeber bekannt wurde, ausgesprochen werden. Die Mitarbeitervertretung ist gemäß [[http:// | ||
- | Die Fristen des Tarifvertrages gelten auch bei einer Kündigung durch den Mitarbeitenden. | ||
- | Im gegenseitigen Einvernehmen kann ein Arbeitsverhältnis jederzeit zu einem bestimmten Termin beendet werden (Auflösungsvertrag). | ||
- | |||
- | === 5.5 Arbeitszeugnis === | ||
- | |||
- | **Sie möchten ein Zeugnis ausstellen? | ||
- | |||
- | Gemäß [[http:// | ||
- | |||
- | **Qualifiziertes Zeugnis** | ||
- | |||
- | Das qualifizierte Zeugnis enthält neben den Angaben zur Dauer und Art der Beschäftigung eine detaillierte Aufgabenbeschreibung und die Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens. | ||
- | |||
- | === 5.6 Austritt === | ||
- | |||
- | **Das Arbeitsverhältnis eines Mitarbeitenden endet?** | ||
- | |||
- | Die Meldung des Austritts ist schnellstmöglich an die Abteilung Personalwesen zu übermitteln, | ||