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klageerhebung_vor_gerichten_-_genehmigung_durch_das_konsistorium [2020/07/14 16:20] |
klageerhebung_vor_gerichten_-_genehmigung_durch_das_konsistorium [2020/07/14 16:20] (aktuell) |
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+ | ==== Klageerhebung vor einem ordentlichen Gericht (außer Amtsgericht) sowie dem staatlichen Verwaltungsgericht oder Erledigung eines Rechtsstreits durch Vergleich ==== | ||
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+ | Nach [[http:// | ||
+ | In der Regel lassen sich kirchliche Körperschaften vor Gericht durch Rechtsanwälte vertreten. Diese bereiten Klageschriften vor oder geben Einschätzungen zur Rechtslage ab. Um zügig genehmigen zu können, ist es wichtig, dass Sie den beauftragten Rechtsanwalt frühzeitig auf die Genehmigungsvorbehalte hinweisen. | ||
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+ | Die zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen finden Sie in der Checkliste: | ||
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