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kirchenbuecher

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kirchenbuecher [2020/07/14 16:20]
kirchenbuecher [2020/07/14 16:20] (aktuell)
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 +In den Kirchengemeinden werden Kirchenbücher geführt. Die rechtlichen Grundlagen liegen unter anderem in den [[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/document/10308|Richtlinien des Konsistoriums für das Kirchenbuchwesen der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg]] und dem [[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/document/30018|Kirchengesetz
 +über das Melde-, Kirchenbuch- und Statistikwesen
 +in der Evangelischen Kirche
 +Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
 +(Melde-, Kirchenbuch- und Statistikgesetz – MKSG)]]. Die Kirchenbücher beurkunden kirchliche Amtshandlungen (Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Bestattungen). Die Kirchengemeinden sind verpflichtet, Verzeichnisse über kirchenmitgliedschaftsbezogene Entscheidungen, die nicht in Amtshandlungen vollzogen werden (Austritt aus der Kirche sowie die Aufnahme, der Übertritt und die Wiederaufnahme in die Kirche), zu führen.
  
 +Die Kirchenbücher bis 1945 liegen als Mikrofilme im [[http://www.landeskirchenarchivberlin.de/kirchenbuchstelle-berlin-brandenburg-schlesische-oberlausitz/bestandsuebersicht-kirchenbuecher/|Evangelischen Landeskirchlichen Archiv ELAB]] vor. Für Familienforschung existiert zudem ein Online-Suchportal [[https://www.archion.de/de/familienforschung/|Archion]]. Es gelten allerdings folgende Schutzfristen, innerhalb derer nur bei berechtigtem Interesse Auskunft erteilt wird: Taufen: 90 Jahre, Trauungen: 70 Jahre, Bestattungen: 30 Jahre, Konfirmationen: 75 Jahre.
 +
 +Ab vorraussichtlich 1.1.2017 wird das elektronisch gestützte Kirchenbuch eingeführt werden, nähere Auskünfte hierzu erteilt die Abteilung [[Mitgliedschaftsmanagement]].
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