Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


immobilienmanagement

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
immobilienmanagement [2018/07/05 14:56]
galle [2.2Gewährung Amtszimmerpauschale]
immobilienmanagement [2020/07/14 16:20] (aktuell)
Zeile 138: Zeile 138:
  
 **Weiterführende Informationen: Gesetze | Vorlagen | Vorschriften | AVA**\\  **Weiterführende Informationen: Gesetze | Vorlagen | Vorschriften | AVA**\\ 
-[[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/showdocument/id/213/|PfDWAO Rechtsverordnung zur Ausführung der Verordnung über die Dienstwohnungen der Pfarrerinnen und Pfarrer]]+[[https://kirchenrecht-ekbo.de/document/213|PfDWAO Rechtsverordnung zur Ausführung der Verordnung über die Dienstwohnungen der Pfarrerinnen und Pfarrer]]
  
 === 2.3 Anmietung von Dienstwohnungen für Pfarrer/innen === === 2.3 Anmietung von Dienstwohnungen für Pfarrer/innen ===
Zeile 149: Zeile 149:
 | **Inhalt des Beschlusses** | **//Inhaltlich// ordnungsgemäßer GKR-Beschluss**\\ //Mindestinhalt:// \\ \\ //Bezeichnung der (Dienst)-Wohnung// %%______________________________ %% \\ //Beginn des Mietverhältnisses// %%____.____.________ %% \\ // Mietkosten (monatlich)// %%_______________%% \\ // Dauer der Anmietung (wenn befristet)// %%____.____.________ %% \\ // Zuweisung der Dienstwohnung ab dem: %%____.____.________ %% // | \\ \\ \\ \\ [%%__%%] erfüllt | | **Inhalt des Beschlusses** | **//Inhaltlich// ordnungsgemäßer GKR-Beschluss**\\ //Mindestinhalt:// \\ \\ //Bezeichnung der (Dienst)-Wohnung// %%______________________________ %% \\ //Beginn des Mietverhältnisses// %%____.____.________ %% \\ // Mietkosten (monatlich)// %%_______________%% \\ // Dauer der Anmietung (wenn befristet)// %%____.____.________ %% \\ // Zuweisung der Dienstwohnung ab dem: %%____.____.________ %% // | \\ \\ \\ \\ [%%__%%] erfüllt |
 | **Anmietung** | Nach dem Beschluss durch den GKR, erfolgt die Anmietung des Mietobjektes zu den im Beschluss genannten Konditionen. || | **Anmietung** | Nach dem Beschluss durch den GKR, erfolgt die Anmietung des Mietobjektes zu den im Beschluss genannten Konditionen. ||
-| **Beschluss zur Zuweisung** | Der GKR hat nach erfolgter Anmietung einen Beschluss zur Zuweisung einer Dienstwohnung herbeizuführen.\\ **siehe Punkt 2.1:** [[immobilienmanagement#zuweisungen_von_pfarrdienstwohnungen|Beschlussvorlage zur Zuweisung einer Dienstwohnung]] ||+| **Beschluss zur Zuweisung** | Der GKR hat nach erfolgter Anmietung einen Beschluss zur Zuweisung einer Dienstwohnung herbeizuführen.\\ **siehe Punkt 2.1:** [[https://www.kva-bmn.de/wiki/doku.php?id=immobilienmanagement#zuweisung_von_pfarrdienstwohnungen|Beschlussvorlage zur Zuweisung einer Dienstwohnung]] ||
 | **Informationen an das KVA** | <WRAP> | **Informationen an das KVA** | <WRAP>
 Das Immobilienmanagement erhält von der KG:\\ Das Immobilienmanagement erhält von der KG:\\
Zeile 203: Zeile 203:
 </WRAP>^ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ | </WRAP>^ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ |
 | Beschluss an Immobilienmanagement | Der vom GKR gefasste Beschluss sowie die Selbstauskunft müssen umgehend komplett oder als Auszug an die Abteilung Immobilienmanagement weitergeleitet werden. || | Beschluss an Immobilienmanagement | Der vom GKR gefasste Beschluss sowie die Selbstauskunft müssen umgehend komplett oder als Auszug an die Abteilung Immobilienmanagement weitergeleitet werden. ||
-| Erstellung des Mietvertrages | **Bitte beachten:** Alle Mietverträge werden ausnahmslos durch das Immobilienmanagement erstellt. Vorteil für die KG (Vermieter): Änderungen der Rechtslage werden dadurch sofort wirksam berücksichtigt, was zu einer höheren Rechtssicherheit für die KG führt.\\ Der Mietvertrag wird in dreifacher Ausfertigung erstellt.\\ **Gemäß [[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/showdocument/id/14223/|HKVG]] sind ausschließlich Musterverträge des KVA zu verwenden.** ||+| Erstellung des Mietvertrages | **Bitte beachten:** Alle Mietverträge werden ausnahmslos durch das Immobilienmanagement erstellt. Vorteil für die KG (Vermieter): Änderungen der Rechtslage werden dadurch sofort wirksam berücksichtigt, was zu einer höheren Rechtssicherheit für die KG führt.\\ Der Mietvertrag wird in dreifacher Ausfertigung erstellt.\\ **Gemäß [[https://kirchenrecht-ekbo.de/document/14223|HKVG]] sind ausschließlich Musterverträge des KVA zu verwenden.** ||
 | Unterschrift des neuen Mietvertrages | **Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages gilt: Zuerst der Mieter, dann der Vermieter!\\ Mieter:** Das Immobilienmanagement schickt den Mietvertrag an die Kirchengemeinde. Die Kirchengemeinde organisiert die Unterzeichnung durch den neuen Mieter und der KG in dreifacher Ausfertigung.\\ **Vermieter:** Die Kirchengemeinde stellt dem Immobilienmanagement umgehend eine beidseitig unterzeichnete Mietvertragsausfertigung zur Verfügung. || | Unterschrift des neuen Mietvertrages | **Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages gilt: Zuerst der Mieter, dann der Vermieter!\\ Mieter:** Das Immobilienmanagement schickt den Mietvertrag an die Kirchengemeinde. Die Kirchengemeinde organisiert die Unterzeichnung durch den neuen Mieter und der KG in dreifacher Ausfertigung.\\ **Vermieter:** Die Kirchengemeinde stellt dem Immobilienmanagement umgehend eine beidseitig unterzeichnete Mietvertragsausfertigung zur Verfügung. ||
 | Verbleib des Mietvertrages | <WRAP> | Verbleib des Mietvertrages | <WRAP>
immobilienmanagement.1530795403.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/07/14 16:20 (Externe Bearbeitung)