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immobilienmanagement

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immobilienmanagement [2015/01/09 16:52]
Johannes Barthen
immobilienmanagement [2020/07/14 16:20] (aktuell)
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 Die Abteilung Immobilienmanagement des KVA Berlin Mitte-Nord handelt in Wahrnehmung der Verantwortung und den möglichen Chancen der sich im Eigentum der Kirchengemeinden und Kirchenkreise befindlichen vielartigen Immobilien. Bei einer nachhaltigen Immobilienbewirtschaftung von Kirchen, Kapellen, Gemeindehäuser, Pfarrhäuser, Kindertagesstätten, Friedhofsgebäude, Freizeitenheime, Pachtflächen, Erbbaurechten, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien unterstützt, entlastet und vertritt das Immobilienmanagement die Eigentümer. Dazu gehören unter anderem die Bereiche Immobilienentwicklung, lfd. Nutzungsverwatung, lfd. Instandhaltung, Instandsetzung, Mietmanagement, Portfolio-Betrachtung, (energetische) Modernisierung sowie Finanzierungsplanung inklusive der Bildung von entsprechenden Substanzerhaltungsrücklagen bzw. Abschreibungen.  Die Abteilung Immobilienmanagement des KVA Berlin Mitte-Nord handelt in Wahrnehmung der Verantwortung und den möglichen Chancen der sich im Eigentum der Kirchengemeinden und Kirchenkreise befindlichen vielartigen Immobilien. Bei einer nachhaltigen Immobilienbewirtschaftung von Kirchen, Kapellen, Gemeindehäuser, Pfarrhäuser, Kindertagesstätten, Friedhofsgebäude, Freizeitenheime, Pachtflächen, Erbbaurechten, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien unterstützt, entlastet und vertritt das Immobilienmanagement die Eigentümer. Dazu gehören unter anderem die Bereiche Immobilienentwicklung, lfd. Nutzungsverwatung, lfd. Instandhaltung, Instandsetzung, Mietmanagement, Portfolio-Betrachtung, (energetische) Modernisierung sowie Finanzierungsplanung inklusive der Bildung von entsprechenden Substanzerhaltungsrücklagen bzw. Abschreibungen. 
  
-Über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Aufgaben im kirchlichen Bau- und Grundstücksswesen geben sowohl das [[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/showdocument/id/14223/|Kirchengesetz über die Haushalts-, Kassen- und Vermögensverwaltung der EKBO (HKVG)]] als auch das {{:wiki:immobilienmanagement:kirchenbaugesetz.pdf|Kirchenbaugesetz (KBauG)}} Auskunft.+Über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Aufgaben im kirchlichen Bau- und Grundstücksswesen geben sowohl das [[https://www.kirchenrecht-ekbo.de/document/14223|Kirchengesetz über die Haushalts-, Kassen- und Vermögensverwaltung der EKBO (HKVG)]] als auch das [[https://www.kirchenrecht-ekbo.de/document/79|Kirchenbaugesetz (KBauG)]] Auskunft.
  
 **Allgemeine Hinweise zur Nutzung kirchlicher Gebäude** **Allgemeine Hinweise zur Nutzung kirchlicher Gebäude**
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 Dieser Eintrag in der Wissensdatenbank soll Sie -als Kirchengemeinde- mit Informationen rund um das Thema Immobilienmanagement versorgen und auch Dritten (u.a. Vertragspartnern) transparent die Aufgaben des Immobilienmanagements auf der Grundlage kirchlicher Rechtsverordnungen und Gesetze darstellen. Als Kirchengemeinde, Gemeindekirchenrat oder Mitarbeiter/in der Kirchengemeinde, dienen die hier zusammengestellten Informationen als Unterstützung bei der Bearbeitung von Vorgängen aus diesem Bereich.\\  Dieser Eintrag in der Wissensdatenbank soll Sie -als Kirchengemeinde- mit Informationen rund um das Thema Immobilienmanagement versorgen und auch Dritten (u.a. Vertragspartnern) transparent die Aufgaben des Immobilienmanagements auf der Grundlage kirchlicher Rechtsverordnungen und Gesetze darstellen. Als Kirchengemeinde, Gemeindekirchenrat oder Mitarbeiter/in der Kirchengemeinde, dienen die hier zusammengestellten Informationen als Unterstützung bei der Bearbeitung von Vorgängen aus diesem Bereich.\\ 
 Diese sollen Sie mit Übersichten zu Zuständigkeiten und Verweisen zu notwendigen Dokumenten, Mustervorlagen und praktischen Hinweisen unterstützen, um einen beidseitig effizienten Ablauf sicher zu stellen.\\  Diese sollen Sie mit Übersichten zu Zuständigkeiten und Verweisen zu notwendigen Dokumenten, Mustervorlagen und praktischen Hinweisen unterstützen, um einen beidseitig effizienten Ablauf sicher zu stellen.\\ 
-Im kirchlichen Verwaltungsamt sind die Mitarbeiter/innen der Abteilung Immobilenmanagement Ihre Ansprechpartner [[http://www.kva-bmn.de/verwaltungsamt/immobilienmanagement/|Ansprechpartner]] für alle Fragen die sich betreffend der Immobilien ergeben können. Je nach Art und Umfang werden die jeweiligen Vorgänge durch die Abteilung Immobilienmanagement in Verantwortung für die Kirchengemeinden eigenständig umgesetzt oder gemeinsam mit den Kirchengemeinden und/oder anderen Abteilungen des Verwaltungsamtes abgestimmt.\\ +Im kirchlichen Verwaltungsamt sind die Mitarbeiter/innen der Abteilung Immobilenmanagement Ihre Ansprechpartner [[https://www.kva-bmn.de/das-verwaltungsamt/immobilienmanagement/|Ansprechpartner]] für alle Fragen die sich betreffend der Immobilien ergeben können. Je nach Art und Umfang werden die jeweiligen Vorgänge durch die Abteilung Immobilienmanagement in Verantwortung für die Kirchengemeinden eigenständig umgesetzt oder gemeinsam mit den Kirchengemeinden und/oder anderen Abteilungen des Verwaltungsamtes abgestimmt.\\ 
 Die nachfolgenden Informationen und Prozessbeschreibungen sind in der Abteilung Immobilienmanagement mit dem Hintergrund langjähriger Erfahrungen im täglichen Umgang mit Fragen zur nachhaltigen Immobilienbewirtschaftung erstellt worden. Anzumerken ist, dass aufgrund der vielschichtigen Immobilien-Angelegenheiten lediglich die orginär grundsätzlichen Aufgaben dargestellt wurden. Für die Betreuung der weiteren individuell anfallenden Aufgaben steht das Immobilienmanagent im persönlichen Austausch zur Verfügung. Im Falle von gesetzlichen oder prozessualen Änderungen, werden die Prozessbeschreibungen angepasst und in einer neuen Version verfügbar gemacht.\\ \\  Die nachfolgenden Informationen und Prozessbeschreibungen sind in der Abteilung Immobilienmanagement mit dem Hintergrund langjähriger Erfahrungen im täglichen Umgang mit Fragen zur nachhaltigen Immobilienbewirtschaftung erstellt worden. Anzumerken ist, dass aufgrund der vielschichtigen Immobilien-Angelegenheiten lediglich die orginär grundsätzlichen Aufgaben dargestellt wurden. Für die Betreuung der weiteren individuell anfallenden Aufgaben steht das Immobilienmanagent im persönlichen Austausch zur Verfügung. Im Falle von gesetzlichen oder prozessualen Änderungen, werden die Prozessbeschreibungen angepasst und in einer neuen Version verfügbar gemacht.\\ \\ 
 **Benutzungshinweise:**\\  **Benutzungshinweise:**\\ 
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 **Dienstwohnung** **Dienstwohnung**
-| Der Beschlusstext für die Zuweisung einer Dienstwohnung sollte wie folgt lauten:\\ \\ //Der Gemeindekirchenrat der  (Kirchengemeinde) beschließt, Herrn/Frau Pfarrer/in (Vorname, Name) für die die Dauer seiner/ihrer Tätigkeit in der (Kirchengemeinde) gemäß der Rechtsverordnung über die Dienstwohnungen der Pfarrerinnen und Pfarrer ([[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/showdocument/id/215/|Pfarrdienstwohnungsverordnung – PfDWVO]]) mit Wirkung vom (Datum) die Dienstwohnung (Straße, Nr., PLZ, Ort) bestehend aus %%___%% Zimmern, %%____%% Küche, %%____%% Bad, %%____%% WC, %%____%% Flur, %%____%% Balkon/Terrasse mit einer Größe von %%____%% m2 Wohnfläche zuzuweisen. Ebenso wird eine Gartenfläche mit einer Größe von %%____%% m2 zugewiesen und ist von Herrn/Frau Pfarrer/Pfarrerin (Vorname, Name) gemäß [[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/showdocument/id/215/#s30200015|§13 PfDWVO]] zu pflegen. Weiterhin wird eine Garage/ ein Stellplatz mit zugewiesen.// |+| Der Beschlusstext für die Zuweisung einer Dienstwohnung sollte wie folgt lauten:\\ \\ //Der Gemeindekirchenrat der  (Kirchengemeinde) beschließt, Herrn/Frau Pfarrer/in (Vorname, Name) für die die Dauer seiner/ihrer Tätigkeit in der (Kirchengemeinde) gemäß der Rechtsverordnung über die Dienstwohnungen der Pfarrerinnen und Pfarrer ([[https://www.kirchenrecht-ekbo.de/document/215|Pfarrdienstwohnungsverordnung – PfDWVO]]) mit Wirkung vom (Datum) die Dienstwohnung (Straße, Nr., PLZ, Ort) bestehend aus %%___%% Zimmern, %%____%% Küche, %%____%% Bad, %%____%% WC, %%____%% Flur, %%____%% Balkon/Terrasse mit einer Größe von %%____%% m2 Wohnfläche zuzuweisen. Ebenso wird eine Gartenfläche mit einer Größe von %%____%% m2 zugewiesen und ist von Herrn/Frau Pfarrer/Pfarrerin (Vorname, Name) gemäß [[https://kirchenrecht-uek.de/document/28006#s30200015|§12 PfDWVO]] zu pflegen. Weiterhin wird eine Garage/ ein Stellplatz mit zugewiesen.// |
 | Der/die Dienstwohnungsberechtigte hat gegenüber dem kirchl. Verwaltungsamt (hier: Abteilung Immobilienmanagement) unmittelbar nach Beschluss des GKR die {{:wiki:immobilienmanagement:a_01_erklaerung_im_haushalt_lebender_personen_.docx|Erklärung über im Haushalt lebender Personen}} abzugeben.\\ \\ Bitte beachten: Ohne diese Erklärung kann die Angemessenheit der zugewiesenen Dienstwohnung nicht abschließend geprüft werden. | | Der/die Dienstwohnungsberechtigte hat gegenüber dem kirchl. Verwaltungsamt (hier: Abteilung Immobilienmanagement) unmittelbar nach Beschluss des GKR die {{:wiki:immobilienmanagement:a_01_erklaerung_im_haushalt_lebender_personen_.docx|Erklärung über im Haushalt lebender Personen}} abzugeben.\\ \\ Bitte beachten: Ohne diese Erklärung kann die Angemessenheit der zugewiesenen Dienstwohnung nicht abschließend geprüft werden. |
 | Berechnung der Dienstwohnungsvergütung durch das Immobilienmanagement gemäß Zuweisungsbeschluss. | | Berechnung der Dienstwohnungsvergütung durch das Immobilienmanagement gemäß Zuweisungsbeschluss. |
-| Weiterleitung der Berechnung der Dienstwohnungsvergütung an das [[http://www.ekbo.de/konsistorium/|Konsistorium]] und [[personalwesen|Personalabteilung]] (KVA Berlin Mitte-Nord) zur weiteren Bearbeitung. |+| Weiterleitung der Berechnung der Dienstwohnungsvergütung an das [[https://www.ekbo.de/wir/konsistorium.html|Konsistorium]] und [[personalwesen|Personalabteilung]] (KVA Berlin Mitte-Nord) zur weiteren Bearbeitung. |
  
 **weitere Anlagen:**\\  **weitere Anlagen:**\\ 
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 **Weiterführende Informationen: Gesetze | Vorlagen | Vorschriften | AVA**\\  **Weiterführende Informationen: Gesetze | Vorlagen | Vorschriften | AVA**\\ 
-[[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/showdocument/id/215/|Verordnung über die Dienstwohnungen der Pfarrerinnen und Pfarrer (Pfarrdienstwohnungsverordnung – PfDWVO)]]+[[https://www.kirchenrecht-ekbo.de/document/215|Verordnung über die Dienstwohnungen der Pfarrerinnen und Pfarrer (Pfarrdienstwohnungsverordnung – PfDWVO)]]
  
 === 2.2 Gewährung Amtszimmerpauschale === === 2.2 Gewährung Amtszimmerpauschale ===
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 //Bei der Kostentragung der Nebenkosten steht der Kirchengemeinde (anstellenden Körperschaft) ein Wahlrecht zu://\\  //Bei der Kostentragung der Nebenkosten steht der Kirchengemeinde (anstellenden Körperschaft) ein Wahlrecht zu://\\ 
 **1. Option: pauschaler Ersatz* **\\  **1. Option: pauschaler Ersatz* **\\ 
-//Zur Abgeltung der durch die dienstliche Nutzung des Amtszimmers entstehenden Kosten erhält Herr/Frau Pfarrer/in **(Vorname, Name)** gemäß [[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/showdocument/id/213/#s30400015|§12 PfDWAO]] einen pauschalen Ersatz für die als Amtszimmer zugewiesene Fläche.//\\ +//Zur Abgeltung der durch die dienstliche Nutzung des Amtszimmers entstehenden Kosten erhält Herr/Frau Pfarrer/in **(Vorname, Name)** gemäß [[https://kirchenrecht-ekbo.de/document/213#s30400015|§12 PfDWAO]] einen pauschalen Ersatz für die als Amtszimmer zugewiesene Fläche.//\\ 
 **2. Option: Übernahme der Kosten durch die Kirchengemeinde** **2. Option: Übernahme der Kosten durch die Kirchengemeinde**
 //Die Kirchengemeinde übernimmt die Kosten, die durch die dienstliche Nutzung des Amtszimmers entstehen.// //Die Kirchengemeinde übernimmt die Kosten, die durch die dienstliche Nutzung des Amtszimmers entstehen.//
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 **Weiterführende Informationen: Gesetze | Vorlagen | Vorschriften | AVA**\\  **Weiterführende Informationen: Gesetze | Vorlagen | Vorschriften | AVA**\\ 
-[[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/showdocument/id/213/|PfDWAO Rechtsverordnung zur Ausführung der Verordnung über die Dienstwohnungen der Pfarrerinnen und Pfarrer]]+[[https://kirchenrecht-ekbo.de/document/213|PfDWAO Rechtsverordnung zur Ausführung der Verordnung über die Dienstwohnungen der Pfarrerinnen und Pfarrer]]
  
 === 2.3 Anmietung von Dienstwohnungen für Pfarrer/innen === === 2.3 Anmietung von Dienstwohnungen für Pfarrer/innen ===
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 | **Inhalt des Beschlusses** | **//Inhaltlich// ordnungsgemäßer GKR-Beschluss**\\ //Mindestinhalt:// \\ \\ //Bezeichnung der (Dienst)-Wohnung// %%______________________________ %% \\ //Beginn des Mietverhältnisses// %%____.____.________ %% \\ // Mietkosten (monatlich)// %%_______________%% \\ // Dauer der Anmietung (wenn befristet)// %%____.____.________ %% \\ // Zuweisung der Dienstwohnung ab dem: %%____.____.________ %% // | \\ \\ \\ \\ [%%__%%] erfüllt | | **Inhalt des Beschlusses** | **//Inhaltlich// ordnungsgemäßer GKR-Beschluss**\\ //Mindestinhalt:// \\ \\ //Bezeichnung der (Dienst)-Wohnung// %%______________________________ %% \\ //Beginn des Mietverhältnisses// %%____.____.________ %% \\ // Mietkosten (monatlich)// %%_______________%% \\ // Dauer der Anmietung (wenn befristet)// %%____.____.________ %% \\ // Zuweisung der Dienstwohnung ab dem: %%____.____.________ %% // | \\ \\ \\ \\ [%%__%%] erfüllt |
 | **Anmietung** | Nach dem Beschluss durch den GKR, erfolgt die Anmietung des Mietobjektes zu den im Beschluss genannten Konditionen. || | **Anmietung** | Nach dem Beschluss durch den GKR, erfolgt die Anmietung des Mietobjektes zu den im Beschluss genannten Konditionen. ||
-| **Beschluss zur Zuweisung** | Der GKR hat nach erfolgter Anmietung einen Beschluss zur Zuweisung einer Dienstwohnung herbeizuführen.\\ **siehe Punkt 2.1:** [[immobilienmanagement#zuweisungen_von_pfarrdienstwohnungen|Beschlussvorlage zur Zuweisung einer Dienstwohnung]] ||+| **Beschluss zur Zuweisung** | Der GKR hat nach erfolgter Anmietung einen Beschluss zur Zuweisung einer Dienstwohnung herbeizuführen.\\ **siehe Punkt 2.1:** [[https://www.kva-bmn.de/wiki/doku.php?id=immobilienmanagement#zuweisung_von_pfarrdienstwohnungen|Beschlussvorlage zur Zuweisung einer Dienstwohnung]] ||
 | **Informationen an das KVA** | <WRAP> | **Informationen an das KVA** | <WRAP>
 Das Immobilienmanagement erhält von der KG:\\ Das Immobilienmanagement erhält von der KG:\\
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 ^ Prüfungsinhalt ^ Information / Hinweise / Verfahrensregeln ^ durch KG geprüft? ^ ^ Prüfungsinhalt ^ Information / Hinweise / Verfahrensregeln ^ durch KG geprüft? ^
 | **Grundlage** | Für die Übergabe und Rückgabe von Dienstwohnungen ist sowohl beim Übergabe (Einzug) als auch beim  Rückgabe (Auszug) ein {{:wiki:immobilienmanagement:a_03_uebergabeprotokoll_wohnraum_kva_bmn.pdf|Protokoll}} über den Zustand der Dienstwohnung anzufertigen. Weiterhin ist ein Wohnungsblatt bei Übergabe (Einzug) im KVA anzulegen. || | **Grundlage** | Für die Übergabe und Rückgabe von Dienstwohnungen ist sowohl beim Übergabe (Einzug) als auch beim  Rückgabe (Auszug) ein {{:wiki:immobilienmanagement:a_03_uebergabeprotokoll_wohnraum_kva_bmn.pdf|Protokoll}} über den Zustand der Dienstwohnung anzufertigen. Weiterhin ist ein Wohnungsblatt bei Übergabe (Einzug) im KVA anzulegen. ||
-| **Terminabsprache** | Der/die  oder die Kirchengemeinde sollte rechtzeitig Kontakt mit dem Immobilienmanagement aufnehmen, um einen Übergabe oder Rückgabetermin zu vereinbaren. | [%%__%%] ja |+| **Terminabsprache** | Der/die Mieter oder die Kirchengemeinde sollte rechtzeitig Kontakt mit dem Immobilienmanagement aufnehmen, um einen Übergabe oder Rückgabetermin zu vereinbaren. | [%%__%%] ja |
 | **Teilnehmer** | <WRAP> | **Teilnehmer** | <WRAP>
 Sowohl bei der Übergabe u. Rückgabe müssen folgende Personen anwesend sein:\\  Sowohl bei der Übergabe u. Rückgabe müssen folgende Personen anwesend sein:\\ 
   - Dienstwohnungsinhaber/in   - Dienstwohnungsinhaber/in
-  - Vertreter/in des GKR (nicht zwingend, aber ggf. auch im Interesse der KG)+  - Vertreter/in des [[gemeindekirchenrat_und_verwaltung|GKR]] (nicht zwingend, aber ggf. auch im Interesse der KG)
   - Mitarbeiter/in aus der Abteilung Immobilienmanagement / KVA)   - Mitarbeiter/in aus der Abteilung Immobilienmanagement / KVA)
 </WRAP> || </WRAP> ||
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 </WRAP>^ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ | </WRAP>^ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ |
 | Beschluss an Immobilienmanagement | Der vom GKR gefasste Beschluss sowie die Selbstauskunft müssen umgehend komplett oder als Auszug an die Abteilung Immobilienmanagement weitergeleitet werden. || | Beschluss an Immobilienmanagement | Der vom GKR gefasste Beschluss sowie die Selbstauskunft müssen umgehend komplett oder als Auszug an die Abteilung Immobilienmanagement weitergeleitet werden. ||
-| Erstellung des Mietvertrages | **Bitte beachten:** Alle Mietverträge werden ausnahmslos durch das Immobilienmanagement erstellt. Vorteil für die KG (Vermieter): Änderungen der Rechtslage werden dadurch sofort wirksam berücksichtigt, was zu einer höheren Rechtssicherheit für die KG führt.\\ Der Mietvertrag wird in dreifacher Ausfertigung erstellt.\\ **Gemäß [[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/showdocument/id/14223/|HKVG]] sind ausschließlich Musterverträge des KVA zu verwenden.** ||+| Erstellung des Mietvertrages | **Bitte beachten:** Alle Mietverträge werden ausnahmslos durch das Immobilienmanagement erstellt. Vorteil für die KG (Vermieter): Änderungen der Rechtslage werden dadurch sofort wirksam berücksichtigt, was zu einer höheren Rechtssicherheit für die KG führt.\\ Der Mietvertrag wird in dreifacher Ausfertigung erstellt.\\ **Gemäß [[https://kirchenrecht-ekbo.de/document/14223|HKVG]] sind ausschließlich Musterverträge des KVA zu verwenden.** ||
 | Unterschrift des neuen Mietvertrages | **Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages gilt: Zuerst der Mieter, dann der Vermieter!\\ Mieter:** Das Immobilienmanagement schickt den Mietvertrag an die Kirchengemeinde. Die Kirchengemeinde organisiert die Unterzeichnung durch den neuen Mieter und der KG in dreifacher Ausfertigung.\\ **Vermieter:** Die Kirchengemeinde stellt dem Immobilienmanagement umgehend eine beidseitig unterzeichnete Mietvertragsausfertigung zur Verfügung. || | Unterschrift des neuen Mietvertrages | **Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages gilt: Zuerst der Mieter, dann der Vermieter!\\ Mieter:** Das Immobilienmanagement schickt den Mietvertrag an die Kirchengemeinde. Die Kirchengemeinde organisiert die Unterzeichnung durch den neuen Mieter und der KG in dreifacher Ausfertigung.\\ **Vermieter:** Die Kirchengemeinde stellt dem Immobilienmanagement umgehend eine beidseitig unterzeichnete Mietvertragsausfertigung zur Verfügung. ||
 | Verbleib des Mietvertrages | <WRAP> | Verbleib des Mietvertrages | <WRAP>
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 In diesem Fall muss sich die Kirchengemeinde nicht bemühen, sämtliche Prozesschritte wie in 3.1 beschrieben, werden vom Immobilienmanagement im Auftrag handelnd erledigt und die Kirchengemeinde wird über die Erledigung informiert.  In diesem Fall muss sich die Kirchengemeinde nicht bemühen, sämtliche Prozesschritte wie in 3.1 beschrieben, werden vom Immobilienmanagement im Auftrag handelnd erledigt und die Kirchengemeinde wird über die Erledigung informiert. 
 Mit dem Hinweis, dass es der Kirchengemeinde weiterhin möglich ist Mieter für eine Neuvermietung zu benennen. Mit dem Hinweis, dass es der Kirchengemeinde weiterhin möglich ist Mieter für eine Neuvermietung zu benennen.
-^ **ENDE** |||+
  
 === 3.3 Kündigung eines Mietvertrages ohne das Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags === === 3.3 Kündigung eines Mietvertrages ohne das Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags ===
  
-Ablauf bei einer Kündigung durch Mieter / Rücknahme durch den Vermieter ||| +**Ablauf bei einer Kündigung durch Mieter / Rücknahme durch den Vermieter** 
-Prozessinhalt Information / Hinweise / Verfahrensregeln ||+ 
 +Prozessinhalt Information / Hinweise / Verfahrensregeln ||
 | Kündigungsschreiben | Mieter informiert den Vermieter (Kirchengemeinde) schriftlich über die Kündigung seines Mietverhältnisses. || | Kündigungsschreiben | Mieter informiert den Vermieter (Kirchengemeinde) schriftlich über die Kündigung seines Mietverhältnisses. ||
 | Empfang der Kündigung | KG erhält das Kündigungsschreiben\\ (KG informiert Immobilienmanagement über die eingegangene Kündigung) || | Empfang der Kündigung | KG erhält das Kündigungsschreiben\\ (KG informiert Immobilienmanagement über die eingegangene Kündigung) ||
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 In diesem Fall muss sich die Kirchengemeinde nicht bemühen, sämtliche Prozesschritte wie in 3.3 beschrieben, werden vom Immobilienmanagement im Auftrag handelnd erledigt und die Kirchengemeinde wird über die Erledigung informiert. In diesem Fall muss sich die Kirchengemeinde nicht bemühen, sämtliche Prozesschritte wie in 3.3 beschrieben, werden vom Immobilienmanagement im Auftrag handelnd erledigt und die Kirchengemeinde wird über die Erledigung informiert.
-Mit dem Hinweis, dass die Kirchengemeinde über die Kündigung eines lfd. Mietvertrages informiert wird. 
-^ **ENDE** ||| 
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immobilienmanagement.1420818724.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/07/14 16:20 (Externe Bearbeitung)