Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


immobilienmanagement

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
immobilienmanagement [2015/01/06 11:59]
Johannes Barthen [2.3 Anmietung von Dienstwohnungen für Pfarrer/innen]
immobilienmanagement [2020/07/14 16:20] (aktuell)
Zeile 4: Zeile 4:
 **Grundlegende Einführung zur Thematik der Immobilienbewirtschaftung** **Grundlegende Einführung zur Thematik der Immobilienbewirtschaftung**
  
-Die Abteilung Immobilienmanagement des KVA Berlin Mitte-Nord handelt in Wahrnehmung der Verantwortung und den möglichen Chancen der sich im Eigentum der Kirchengemeinden und Kirchenkreise befindlichen vielartigen Immobilien. Bei einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Kirchen, Kapellen, Gemeindehäuser, Pfarrhäuser, Kindertagesstätten, Friedhofsgebäude, Freizeitenheime, Pachtflächen, Erbbaurechten, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien unterstützt und entlastet das Immobilienmanagement die Eigentümer. Dazu gehören unter anderem die Bereiche Immobilienentwicklung, Nutzung, Instandhaltung, Portfolio-Betrachtung, (energetische) Modernisierung sowie Finanzierungsplanung inklusive der Bildung von entsprechenden Substanzerhaltungsrücklagen bzw. Abschreibungen. +Die Abteilung Immobilienmanagement des KVA Berlin Mitte-Nord handelt in Wahrnehmung der Verantwortung und den möglichen Chancen der sich im Eigentum der Kirchengemeinden und Kirchenkreise befindlichen vielartigen Immobilien. Bei einer nachhaltigen Immobilienbewirtschaftung von Kirchen, Kapellen, Gemeindehäuser, Pfarrhäuser, Kindertagesstätten, Friedhofsgebäude, Freizeitenheime, Pachtflächen, Erbbaurechten, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien unterstütztentlastet und vertritt das Immobilienmanagement die Eigentümer. Dazu gehören unter anderem die Bereiche Immobilienentwicklung, lfd. Nutzungsverwatunglfd. Instandhaltung, Instandsetzung, Mietmanagement, Portfolio-Betrachtung, (energetische) Modernisierung sowie Finanzierungsplanung inklusive der Bildung von entsprechenden Substanzerhaltungsrücklagen bzw. Abschreibungen. 
  
-Über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Aufgaben im kirchlichen Bau- und Grundstücksswesen geben sowohl das [[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/showdocument/id/14223/|Kirchengesetz über die Haushalts-, Kassen- und Vermögensverwaltung der EKBO (HKVG)]] als auch das Kirchenbaugesetz (KBauG) Auskunft.+Über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Aufgaben im kirchlichen Bau- und Grundstücksswesen geben sowohl das [[https://www.kirchenrecht-ekbo.de/document/14223|Kirchengesetz über die Haushalts-, Kassen- und Vermögensverwaltung der EKBO (HKVG)]] als auch das [[https://www.kirchenrecht-ekbo.de/document/79|Kirchenbaugesetz (KBauG)]] Auskunft.
  
 **Allgemeine Hinweise zur Nutzung kirchlicher Gebäude** **Allgemeine Hinweise zur Nutzung kirchlicher Gebäude**
  
-Der [[gemeindekirchenrat_und_verwaltung|Gemeindekirchenrat]] braucht eine Vorstellung, welche Immobilien für die kirchliche Arbeit, die die Kirchengemeinde inhaltlich als Schwerpunkte gesetzt hat, benötigt werden und wie diese nachhaltig finanziert werden können. Die örtliche Gebäudebedarfsplanung ist deswegen eines der wichtigsten Aufgabenfelder des Gemeindekirchenrats. Sie sollte stets an die aktuellen Herausforderungendenen die Kirchengemeinde gegenüberstehtangepasst werden, wie zum Beispiel veränderte Mitgliederzahlen oder Kosten der Beheizung und Bewirtschaftung. Letztere sind aufgrund steigender Energiekosten von besonderer Bedeutung. Daneben sollte auf Barrierefreiheit und Seniorenfreundlichkeit geachtet werden. +Der [[gemeindekirchenrat_und_verwaltung|Gemeindekirchenrat]] braucht eine Vorstellung, welche Immobilien für die kirchliche Arbeit, die die Kirchengemeinde inhaltlich als Schwerpunkte gesetzt hat, benötigt werden und wie diese nachhaltig finanziert werden können. Die örtliche Gebäudebedarfsplanung ist deswegen eines der wichtigsten Aufgabenfelder des Gemeindekirchenrats. Sie sollte stets an die aktuellen Herausforderungen denen eine Kirchengemeinde gegenübersteht angepasst werden, wie zum Beispiel veränderte Mitgliederzahlen oder Kosten der Beheizung und Bewirtschaftung. Letztere sind aufgrund steigender Energiekosten von besonderer Bedeutung. Daneben sollte auf Barrierefreiheit und Seniorenfreundlichkeit geachtet werden. 
  
 All dies erfordert von einer Kirchengemeinde Aufmerksamkeit und Sorgfalt. Es lohnt sich, bei der Planung genau hinzuschauen – und auch Entscheidungen zu treffen, wenn struktureller Anpassungsbedarf geboten ist!  All dies erfordert von einer Kirchengemeinde Aufmerksamkeit und Sorgfalt. Es lohnt sich, bei der Planung genau hinzuschauen – und auch Entscheidungen zu treffen, wenn struktureller Anpassungsbedarf geboten ist! 
  
-Eine strategische Gebäudebedarfsplanung hilft, Entscheidungen zu vereinfachen und nachvollziehbar zu gestalten. Diese sollten sich gedanklich „über den eigenen Kirchturm hinaus“ bewegen, denn die Gebäude sind Wahr- und Kennzeichen der Kirchengemeinde. Die Kirche dient als Versammlungsort, in dem neben dem Gottesdienst auch Konzerte, Ausstellungen und sonstige Veranstaltungen stattfinden können. +Eine strategische Gebäudebedarfsplanung hilft, Entscheidungen zu vereinfachen und nachvollziehbar zu gestalten. Diese sollten sich gedanklich „über den eigenen Kirchturm hinaus“ bewegen, denn die Gebäude sind Wahr- und Kennzeichen der Kirchengemeinde. Die Kirche dient als Versammlungsort, in dem neben dem Gottesdienst auch Konzerte, Ausstellungen und sonstige kulturelle Veranstaltungen stattfinden können. 
  
-Auch ein Gemeindehaus hat Ausstrahlungskraft über die Kirchengemeinde hinaus. Neben der Nutzung durch gemeindliche Gruppen bietet es oftmals Raum für Treffen anderer Kooperationspartner.+Auch ein Gemeindehaus hat Ausstrahlungskraft über die Kirchengemeinde hinaus. Neben der Nutzung durch gemeindliche Gruppen bietet es oftmals Raum für Treffen anderer gemeinwohl betreibender Kooperationspartner.
  
 All dies hilft, die Kirchengemeinde vor Ort gut zu verankern. Gerade die kirchlichen Gebäude ermöglichen es einer Kirchengemeinde, ein reiches inneres Leben zu entfalten und gleichzeitig gastfreundlich und einladend nach außen zu wirken. Damit dies möglich ist, muss der Gemeindekirchenrat über nachhaltige Nutzungen entscheiden.  All dies hilft, die Kirchengemeinde vor Ort gut zu verankern. Gerade die kirchlichen Gebäude ermöglichen es einer Kirchengemeinde, ein reiches inneres Leben zu entfalten und gleichzeitig gastfreundlich und einladend nach außen zu wirken. Damit dies möglich ist, muss der Gemeindekirchenrat über nachhaltige Nutzungen entscheiden. 
Zeile 36: Zeile 36:
  
 Dieser Eintrag in der Wissensdatenbank soll Sie -als Kirchengemeinde- mit Informationen rund um das Thema Immobilienmanagement versorgen und auch Dritten (u.a. Vertragspartnern) transparent die Aufgaben des Immobilienmanagements auf der Grundlage kirchlicher Rechtsverordnungen und Gesetze darstellen. Als Kirchengemeinde, Gemeindekirchenrat oder Mitarbeiter/in der Kirchengemeinde, dienen die hier zusammengestellten Informationen als Unterstützung bei der Bearbeitung von Vorgängen aus diesem Bereich.\\  Dieser Eintrag in der Wissensdatenbank soll Sie -als Kirchengemeinde- mit Informationen rund um das Thema Immobilienmanagement versorgen und auch Dritten (u.a. Vertragspartnern) transparent die Aufgaben des Immobilienmanagements auf der Grundlage kirchlicher Rechtsverordnungen und Gesetze darstellen. Als Kirchengemeinde, Gemeindekirchenrat oder Mitarbeiter/in der Kirchengemeinde, dienen die hier zusammengestellten Informationen als Unterstützung bei der Bearbeitung von Vorgängen aus diesem Bereich.\\ 
-Diese sollen Sie mit Übersichten zu Zuständigkeiten und Verweisen zu notwendigen Dokumenten, Mustervorlagen und praktischen Hinweisen unterstützen, um einen beidseitig einen effizienten Ablauf sicher zu stellen.\\  +Diese sollen Sie mit Übersichten zu Zuständigkeiten und Verweisen zu notwendigen Dokumenten, Mustervorlagen und praktischen Hinweisen unterstützen, um einen beidseitig effizienten Ablauf sicher zu stellen.\\  
-Im kirchlichen Verwaltungsamt sind die Mitarbeiter/innen der Abteilung Immobilenmanagement Ihre Ansprechpartner [[http://www.kva-bmn.de/verwaltungsamt/immobilienmanagement/|Ansprechpartner]] für alle Fragen die sich betreffend der Immobilien ergeben können. Je nach Art und Umfang werden die jeweiligen Vorgänge durch die Abteilung Immobilienmanagement in Verantwortung für die Kirchengemeinden eigenständig umgesetzt oder gemeinsam mit den Kirchengemeinden und/oder anderen Abteilungen des Verwaltungsamtes abgestimmt.\\ +Im kirchlichen Verwaltungsamt sind die Mitarbeiter/innen der Abteilung Immobilenmanagement Ihre Ansprechpartner [[https://www.kva-bmn.de/das-verwaltungsamt/immobilienmanagement/|Ansprechpartner]] für alle Fragen die sich betreffend der Immobilien ergeben können. Je nach Art und Umfang werden die jeweiligen Vorgänge durch die Abteilung Immobilienmanagement in Verantwortung für die Kirchengemeinden eigenständig umgesetzt oder gemeinsam mit den Kirchengemeinden und/oder anderen Abteilungen des Verwaltungsamtes abgestimmt.\\ 
 Die nachfolgenden Informationen und Prozessbeschreibungen sind in der Abteilung Immobilienmanagement mit dem Hintergrund langjähriger Erfahrungen im täglichen Umgang mit Fragen zur nachhaltigen Immobilienbewirtschaftung erstellt worden. Anzumerken ist, dass aufgrund der vielschichtigen Immobilien-Angelegenheiten lediglich die orginär grundsätzlichen Aufgaben dargestellt wurden. Für die Betreuung der weiteren individuell anfallenden Aufgaben steht das Immobilienmanagent im persönlichen Austausch zur Verfügung. Im Falle von gesetzlichen oder prozessualen Änderungen, werden die Prozessbeschreibungen angepasst und in einer neuen Version verfügbar gemacht.\\ \\  Die nachfolgenden Informationen und Prozessbeschreibungen sind in der Abteilung Immobilienmanagement mit dem Hintergrund langjähriger Erfahrungen im täglichen Umgang mit Fragen zur nachhaltigen Immobilienbewirtschaftung erstellt worden. Anzumerken ist, dass aufgrund der vielschichtigen Immobilien-Angelegenheiten lediglich die orginär grundsätzlichen Aufgaben dargestellt wurden. Für die Betreuung der weiteren individuell anfallenden Aufgaben steht das Immobilienmanagent im persönlichen Austausch zur Verfügung. Im Falle von gesetzlichen oder prozessualen Änderungen, werden die Prozessbeschreibungen angepasst und in einer neuen Version verfügbar gemacht.\\ \\ 
 **Benutzungshinweise:**\\  **Benutzungshinweise:**\\ 
Zeile 45: Zeile 45:
 Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird für die [[http://www.ekbo.de/|Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg schlesische Oberlausitz]] die Abkürzung EKBO verwendet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird für die [[http://www.ekbo.de/|Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg schlesische Oberlausitz]] die Abkürzung EKBO verwendet.
  
-=== 1.1 Immobilienmanagement das grundlegende Leistungsspektrum als Dienstleister und Teil der Aufsicht ===+=== 1.1 Das grundlegende Leistungsspektrum des Immobilienmanagements als Dienstleister und Teil der Aufsicht ===
  
 Die nachstehend benannten Leistungen des Immobilienmanagements stellen das vom [[http://www.kva-bmn.de/|KVA Berlin Mitte-Nord]] abgedeckte Aufgabenspektrum dar. Es umfasst sowohl Regelleistungen gemäß § 8 Absatz 1 des „[[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/showdocument/id/314|Kirchengesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben der Kirchlichen Verwaltungsämter]]“ als auch darüber hinausgehende, zusätzliche Auftragsleistungen.\\  Die nachstehend benannten Leistungen des Immobilienmanagements stellen das vom [[http://www.kva-bmn.de/|KVA Berlin Mitte-Nord]] abgedeckte Aufgabenspektrum dar. Es umfasst sowohl Regelleistungen gemäß § 8 Absatz 1 des „[[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/showdocument/id/314|Kirchengesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben der Kirchlichen Verwaltungsämter]]“ als auch darüber hinausgehende, zusätzliche Auftragsleistungen.\\ 
 Die Finanzierung der Regel- und Auftragsleistungen erfolgt gemäß Leistungs- und Gebührensatzung. Die jeweils gültigen Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen [[gebuehrensatzung|Gebührensatzung]].\\ Die Finanzierung der Regel- und Auftragsleistungen erfolgt gemäß Leistungs- und Gebührensatzung. Die jeweils gültigen Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen [[gebuehrensatzung|Gebührensatzung]].\\
  
-**Regelleistungen des Immobilienmanagements gemäß Leistungs- u. Gebührensatzung sind u.a.**+**Regel- und Auftragsleistungen des Immobilienmanagements sind gemäß der Leistungs- u. Gebührensatzung u.a.**
  
   -  Pflege der Immobilien- und Abrechnungs-Datenbank   -  Pflege der Immobilien- und Abrechnungs-Datenbank
Zeile 105: Zeile 105:
  
 **Dienstwohnung** **Dienstwohnung**
-| Der Beschlusstext für die Zuweisung einer Dienstwohnung sollte wie folgt lauten:\\ \\ //Der Gemeindekirchenrat der  (Kirchengemeinde) beschließt, Herrn/Frau Pfarrer/in (Vorname, Name) für die die Dauer seiner/ihrer Tätigkeit in der (Kirchengemeinde) gemäß der Rechtsverordnung über die Dienstwohnungen der Pfarrerinnen und Pfarrer ([[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/showdocument/id/215/|Pfarrdienstwohnungsverordnung – PfDWVO]]) mit Wirkung vom (Datum) die Dienstwohnung (Straße, Nr., PLZ, Ort) bestehend aus %%___%% Zimmern, %%____%% Küche, %%____%% Bad, %%____%% WC, %%____%% Flur, %%____%% Balkon/Terrasse mit einer Größe von %%____%% m2 Wohnfläche zuzuweisen. Ebenso wird eine Gartenfläche mit einer Größe von %%____%% m2 zugewiesen und ist von Herrn/Frau Pfarrer/Pfarrerin (Vorname, Name) gemäß [[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/showdocument/id/215/#s30200015|§13 PfDWVO]] zu pflegen. Weiterhin wird eine Garage/ ein Stellplatz mit zugewiesen.// |+| Der Beschlusstext für die Zuweisung einer Dienstwohnung sollte wie folgt lauten:\\ \\ //Der Gemeindekirchenrat der  (Kirchengemeinde) beschließt, Herrn/Frau Pfarrer/in (Vorname, Name) für die die Dauer seiner/ihrer Tätigkeit in der (Kirchengemeinde) gemäß der Rechtsverordnung über die Dienstwohnungen der Pfarrerinnen und Pfarrer ([[https://www.kirchenrecht-ekbo.de/document/215|Pfarrdienstwohnungsverordnung – PfDWVO]]) mit Wirkung vom (Datum) die Dienstwohnung (Straße, Nr., PLZ, Ort) bestehend aus %%___%% Zimmern, %%____%% Küche, %%____%% Bad, %%____%% WC, %%____%% Flur, %%____%% Balkon/Terrasse mit einer Größe von %%____%% m2 Wohnfläche zuzuweisen. Ebenso wird eine Gartenfläche mit einer Größe von %%____%% m2 zugewiesen und ist von Herrn/Frau Pfarrer/Pfarrerin (Vorname, Name) gemäß [[https://kirchenrecht-uek.de/document/28006#s30200015|§12 PfDWVO]] zu pflegen. Weiterhin wird eine Garage/ ein Stellplatz mit zugewiesen.// |
 | Der/die Dienstwohnungsberechtigte hat gegenüber dem kirchl. Verwaltungsamt (hier: Abteilung Immobilienmanagement) unmittelbar nach Beschluss des GKR die {{:wiki:immobilienmanagement:a_01_erklaerung_im_haushalt_lebender_personen_.docx|Erklärung über im Haushalt lebender Personen}} abzugeben.\\ \\ Bitte beachten: Ohne diese Erklärung kann die Angemessenheit der zugewiesenen Dienstwohnung nicht abschließend geprüft werden. | | Der/die Dienstwohnungsberechtigte hat gegenüber dem kirchl. Verwaltungsamt (hier: Abteilung Immobilienmanagement) unmittelbar nach Beschluss des GKR die {{:wiki:immobilienmanagement:a_01_erklaerung_im_haushalt_lebender_personen_.docx|Erklärung über im Haushalt lebender Personen}} abzugeben.\\ \\ Bitte beachten: Ohne diese Erklärung kann die Angemessenheit der zugewiesenen Dienstwohnung nicht abschließend geprüft werden. |
 | Berechnung der Dienstwohnungsvergütung durch das Immobilienmanagement gemäß Zuweisungsbeschluss. | | Berechnung der Dienstwohnungsvergütung durch das Immobilienmanagement gemäß Zuweisungsbeschluss. |
-| Weiterleitung der Berechnung der Dienstwohnungsvergütung an das [[http://www.ekbo.de/konsistorium/|Konsistorium]] und [[personalwesen|Personalabteilung]] (KVA Berlin Mitte-Nord) zur weiteren Bearbeitung. |+| Weiterleitung der Berechnung der Dienstwohnungsvergütung an das [[https://www.ekbo.de/wir/konsistorium.html|Konsistorium]] und [[personalwesen|Personalabteilung]] (KVA Berlin Mitte-Nord) zur weiteren Bearbeitung. |
  
 **weitere Anlagen:**\\  **weitere Anlagen:**\\ 
Zeile 114: Zeile 114:
  
 **Weiterführende Informationen: Gesetze | Vorlagen | Vorschriften | AVA**\\  **Weiterführende Informationen: Gesetze | Vorlagen | Vorschriften | AVA**\\ 
-[[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/showdocument/id/215/|Verordnung über die Dienstwohnungen der Pfarrerinnen und Pfarrer (Pfarrdienstwohnungsverordnung – PfDWVO)]]+[[https://www.kirchenrecht-ekbo.de/document/215|Verordnung über die Dienstwohnungen der Pfarrerinnen und Pfarrer (Pfarrdienstwohnungsverordnung – PfDWVO)]]
  
 === 2.2 Gewährung Amtszimmerpauschale === === 2.2 Gewährung Amtszimmerpauschale ===
Zeile 131: Zeile 131:
 //Bei der Kostentragung der Nebenkosten steht der Kirchengemeinde (anstellenden Körperschaft) ein Wahlrecht zu://\\  //Bei der Kostentragung der Nebenkosten steht der Kirchengemeinde (anstellenden Körperschaft) ein Wahlrecht zu://\\ 
 **1. Option: pauschaler Ersatz* **\\  **1. Option: pauschaler Ersatz* **\\ 
-//Zur Abgeltung der durch die dienstliche Nutzung des Amtszimmers entstehenden Kosten erhält Herr/Frau Pfarrer/in **(Vorname, Name)** gemäß [[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/showdocument/id/213/#s30400015|§12 PfDWAO]] einen pauschalen Ersatz für die als Amtszimmer zugewiesene Fläche.//\\ +//Zur Abgeltung der durch die dienstliche Nutzung des Amtszimmers entstehenden Kosten erhält Herr/Frau Pfarrer/in **(Vorname, Name)** gemäß [[https://kirchenrecht-ekbo.de/document/213#s30400015|§12 PfDWAO]] einen pauschalen Ersatz für die als Amtszimmer zugewiesene Fläche.//\\ 
 **2. Option: Übernahme der Kosten durch die Kirchengemeinde** **2. Option: Übernahme der Kosten durch die Kirchengemeinde**
 //Die Kirchengemeinde übernimmt die Kosten, die durch die dienstliche Nutzung des Amtszimmers entstehen.// //Die Kirchengemeinde übernimmt die Kosten, die durch die dienstliche Nutzung des Amtszimmers entstehen.//
Zeile 138: Zeile 138:
  
 **Weiterführende Informationen: Gesetze | Vorlagen | Vorschriften | AVA**\\  **Weiterführende Informationen: Gesetze | Vorlagen | Vorschriften | AVA**\\ 
-[[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/showdocument/id/213/|PfDWAO Rechtsverordnung zur Ausführung der Verordnung über die Dienstwohnungen der Pfarrerinnen und Pfarrer]]+[[https://kirchenrecht-ekbo.de/document/213|PfDWAO Rechtsverordnung zur Ausführung der Verordnung über die Dienstwohnungen der Pfarrerinnen und Pfarrer]]
  
 === 2.3 Anmietung von Dienstwohnungen für Pfarrer/innen === === 2.3 Anmietung von Dienstwohnungen für Pfarrer/innen ===
Zeile 149: Zeile 149:
 | **Inhalt des Beschlusses** | **//Inhaltlich// ordnungsgemäßer GKR-Beschluss**\\ //Mindestinhalt:// \\ \\ //Bezeichnung der (Dienst)-Wohnung// %%______________________________ %% \\ //Beginn des Mietverhältnisses// %%____.____.________ %% \\ // Mietkosten (monatlich)// %%_______________%% \\ // Dauer der Anmietung (wenn befristet)// %%____.____.________ %% \\ // Zuweisung der Dienstwohnung ab dem: %%____.____.________ %% // | \\ \\ \\ \\ [%%__%%] erfüllt | | **Inhalt des Beschlusses** | **//Inhaltlich// ordnungsgemäßer GKR-Beschluss**\\ //Mindestinhalt:// \\ \\ //Bezeichnung der (Dienst)-Wohnung// %%______________________________ %% \\ //Beginn des Mietverhältnisses// %%____.____.________ %% \\ // Mietkosten (monatlich)// %%_______________%% \\ // Dauer der Anmietung (wenn befristet)// %%____.____.________ %% \\ // Zuweisung der Dienstwohnung ab dem: %%____.____.________ %% // | \\ \\ \\ \\ [%%__%%] erfüllt |
 | **Anmietung** | Nach dem Beschluss durch den GKR, erfolgt die Anmietung des Mietobjektes zu den im Beschluss genannten Konditionen. || | **Anmietung** | Nach dem Beschluss durch den GKR, erfolgt die Anmietung des Mietobjektes zu den im Beschluss genannten Konditionen. ||
-| **Beschluss zur Zuweisung** | Der GKR hat nach erfolgter Anmietung einen Beschluss zur Zuweisung einer Dienstwohnung herbeizuführen.\\ **siehe Punkt 2.1:** [[immobilienmanagement#zuweisungen_von_pfarrdienstwohnungen|Beschlussvorlage zur Zuweisung einer Dienstwohnung]] ||+| **Beschluss zur Zuweisung** | Der GKR hat nach erfolgter Anmietung einen Beschluss zur Zuweisung einer Dienstwohnung herbeizuführen.\\ **siehe Punkt 2.1:** [[https://www.kva-bmn.de/wiki/doku.php?id=immobilienmanagement#zuweisung_von_pfarrdienstwohnungen|Beschlussvorlage zur Zuweisung einer Dienstwohnung]] ||
 | **Informationen an das KVA** | <WRAP> | **Informationen an das KVA** | <WRAP>
 Das Immobilienmanagement erhält von der KG:\\ Das Immobilienmanagement erhält von der KG:\\
Zeile 166: Zeile 166:
 **Prüfung durch Kirchengemeinde zur Übergabe und Rückgabe von Dienstwohnungen** **Prüfung durch Kirchengemeinde zur Übergabe und Rückgabe von Dienstwohnungen**
  
-^ Prüfungsinhalt ^ Information / Hinweise / Verfahrensregeln ^ durch KG geprüft? ^+^ Prüfungsinhalt ^ Information / Hinweise / Verfahrensregeln ^ durch KG geprüft? ^
 | **Grundlage** | Für die Übergabe und Rückgabe von Dienstwohnungen ist sowohl beim Übergabe (Einzug) als auch beim  Rückgabe (Auszug) ein {{:wiki:immobilienmanagement:a_03_uebergabeprotokoll_wohnraum_kva_bmn.pdf|Protokoll}} über den Zustand der Dienstwohnung anzufertigen. Weiterhin ist ein Wohnungsblatt bei Übergabe (Einzug) im KVA anzulegen. || | **Grundlage** | Für die Übergabe und Rückgabe von Dienstwohnungen ist sowohl beim Übergabe (Einzug) als auch beim  Rückgabe (Auszug) ein {{:wiki:immobilienmanagement:a_03_uebergabeprotokoll_wohnraum_kva_bmn.pdf|Protokoll}} über den Zustand der Dienstwohnung anzufertigen. Weiterhin ist ein Wohnungsblatt bei Übergabe (Einzug) im KVA anzulegen. ||
-| **Terminabsprache** | Der/die  oder die Kirchengemeinde sollte rechtzeitig Kontakt mit dem Immobilienmanagement aufnehmen, um einen Übergabe oder Rückgabetermin zu vereinbaren. | [%%__%%] ja |+| **Terminabsprache** | Der/die Mieter oder die Kirchengemeinde sollte rechtzeitig Kontakt mit dem Immobilienmanagement aufnehmen, um einen Übergabe oder Rückgabetermin zu vereinbaren. | [%%__%%] ja |
 | **Teilnehmer** | <WRAP> | **Teilnehmer** | <WRAP>
 Sowohl bei der Übergabe u. Rückgabe müssen folgende Personen anwesend sein:\\  Sowohl bei der Übergabe u. Rückgabe müssen folgende Personen anwesend sein:\\ 
   - Dienstwohnungsinhaber/in   - Dienstwohnungsinhaber/in
-  - Vertreter/in des GKR (nicht zwingend, aber ggf. auch im Interesse der KG)+  - Vertreter/in des [[gemeindekirchenrat_und_verwaltung|GKR]] (nicht zwingend, aber ggf. auch im Interesse der KG)
   - Mitarbeiter/in aus der Abteilung Immobilienmanagement / KVA)   - Mitarbeiter/in aus der Abteilung Immobilienmanagement / KVA)
 </WRAP> || </WRAP> ||
Zeile 186: Zeile 186:
 === 3.1 Abschluss von Mietverträgen ohne das Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags === === 3.1 Abschluss von Mietverträgen ohne das Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags ===
  
-Prüfung durch die Kirchengemeinde bei Neuvermietung ||| +**Prüfung durch die Kirchengemeinde bei Neuvermietung** 
-| Prüfungsinhalt | Informationen / Hinweise / Verfahrensregeln || + 
-| Selbstauskunft des Mieters | Mit der „Selbstauskunft zur Begründung eines Mietverhältnisses“ gibt jeder potenzielle Mieter Auskunft über seine Vermögensverhältnisse sowie persönliche Daten. Weiterhin kann geprüft werden ob ein Mietvertrag ggf. einer kirchenaufsichtlichen Genehmigung bedarf.\\ **Vorlage: Selbstauskunft (siehe Anlage 5)**+**Prüfungsinhalt** **Informationen / Hinweise / Verfahrensregeln** || 
 +| Selbstauskunft des Mieters | Mit der „Selbstauskunft zur Begründung eines Mietverhältnisses“ gibt jeder potenzielle Mieter Auskunft über seine Vermögensverhältnisse sowie persönliche Daten. Weiterhin kann geprüft werden ob ein Mietvertrag ggf. einer kirchenaufsichtlichen Genehmigung bedarf.\\ **Vorlage: {{:wiki:immobilienmanagement:a_04_selbstauskunft_wohnungsinteressenten_kva_bmn.pdf|Selbstauskunft}}** ||
 | Beschluss des Gemeindekirchenrat | **Bitte beachten:** Der GKR muss vor Mietvertragsschluss über die Vermietung beraten und einen Beschluss herbeiführen. \\ Der GKR fasst einen Beschluss, das freie Mietobjekt an die Person „Neuer Mieter“ zu vermieten. Dieser Beschluss muss mindestens über folgende Punkte verfügen: || | Beschluss des Gemeindekirchenrat | **Bitte beachten:** Der GKR muss vor Mietvertragsschluss über die Vermietung beraten und einen Beschluss herbeiführen. \\ Der GKR fasst einen Beschluss, das freie Mietobjekt an die Person „Neuer Mieter“ zu vermieten. Dieser Beschluss muss mindestens über folgende Punkte verfügen: ||
 ^ Mindestinhalt ^  <WRAP> ^ Mindestinhalt ^  <WRAP>
Zeile 202: Zeile 203:
 </WRAP>^ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ | </WRAP>^ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ %%[__]%% ja\\ |
 | Beschluss an Immobilienmanagement | Der vom GKR gefasste Beschluss sowie die Selbstauskunft müssen umgehend komplett oder als Auszug an die Abteilung Immobilienmanagement weitergeleitet werden. || | Beschluss an Immobilienmanagement | Der vom GKR gefasste Beschluss sowie die Selbstauskunft müssen umgehend komplett oder als Auszug an die Abteilung Immobilienmanagement weitergeleitet werden. ||
-| Erstellung des Mietvertrages | **Bitte beachten:** Alle Mietverträge werden ausnahmslos durch das Immobilienmanagement erstellt. Vorteil für die KG (Vermieter): Änderungen der Rechtslage werden dadurch sofort wirksam berücksichtigt, was zu einer höheren Rechtssicherheit für die KG führt.\\ Der Mietvertrag wird in dreifacher Ausfertigung erstellt.\\ **Gemäß [[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/showdocument/id/14223/|HKVG]] sind ausschließlich Musterverträge des KVA zu verwenden.** ||+| Erstellung des Mietvertrages | **Bitte beachten:** Alle Mietverträge werden ausnahmslos durch das Immobilienmanagement erstellt. Vorteil für die KG (Vermieter): Änderungen der Rechtslage werden dadurch sofort wirksam berücksichtigt, was zu einer höheren Rechtssicherheit für die KG führt.\\ Der Mietvertrag wird in dreifacher Ausfertigung erstellt.\\ **Gemäß [[https://kirchenrecht-ekbo.de/document/14223|HKVG]] sind ausschließlich Musterverträge des KVA zu verwenden.** ||
 | Unterschrift des neuen Mietvertrages | **Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages gilt: Zuerst der Mieter, dann der Vermieter!\\ Mieter:** Das Immobilienmanagement schickt den Mietvertrag an die Kirchengemeinde. Die Kirchengemeinde organisiert die Unterzeichnung durch den neuen Mieter und der KG in dreifacher Ausfertigung.\\ **Vermieter:** Die Kirchengemeinde stellt dem Immobilienmanagement umgehend eine beidseitig unterzeichnete Mietvertragsausfertigung zur Verfügung. || | Unterschrift des neuen Mietvertrages | **Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages gilt: Zuerst der Mieter, dann der Vermieter!\\ Mieter:** Das Immobilienmanagement schickt den Mietvertrag an die Kirchengemeinde. Die Kirchengemeinde organisiert die Unterzeichnung durch den neuen Mieter und der KG in dreifacher Ausfertigung.\\ **Vermieter:** Die Kirchengemeinde stellt dem Immobilienmanagement umgehend eine beidseitig unterzeichnete Mietvertragsausfertigung zur Verfügung. ||
 | Verbleib des Mietvertrages | <WRAP> | Verbleib des Mietvertrages | <WRAP>
 **Drei Exemplare (Verteilung durch die Kirchengemeinde):\\  **Drei Exemplare (Verteilung durch die Kirchengemeinde):\\ 
-  - Mieter +  - Mieter\\  
-  - Vermieter (KG)+  - Vermieter (KG)\\ 
   - Immobilienmanagement**   - Immobilienmanagement**
 </WRAP> || </WRAP> ||
Zeile 214: Zeile 215:
 | Übergabeprotokoll | Beim Übergabetermin wird das Übergabeprotokoll ausgefüllt und durch __beide__ Parteien am Ende unterschrieben. Das Protokoll der Übernahme geht in Kopie an Mieter und verbleibt im Original beim Vermieter. Eine Kopie geht an das Immobilienmanagement zur Mieterakte.\\ \\ **Vorlage: {{:wiki:immobilienmanagement:a_03_uebergabeprotokoll_wohnraum_kva_bmn.pdf|Übergabeprotokoll}}** ||  | Übergabeprotokoll | Beim Übergabetermin wird das Übergabeprotokoll ausgefüllt und durch __beide__ Parteien am Ende unterschrieben. Das Protokoll der Übernahme geht in Kopie an Mieter und verbleibt im Original beim Vermieter. Eine Kopie geht an das Immobilienmanagement zur Mieterakte.\\ \\ **Vorlage: {{:wiki:immobilienmanagement:a_03_uebergabeprotokoll_wohnraum_kva_bmn.pdf|Übergabeprotokoll}}** ||
 | **ENDE** ||| | **ENDE** |||
- 
- 
  
 === 3.2 Abschluss von Mietverträgen mit dem Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags === === 3.2 Abschluss von Mietverträgen mit dem Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags ===
  
-In diesem Fall muss sich die Kirchengemeinde nicht bemühen, sämtliche Prozesschritte wie in 3.1 werden vom Immobilienmanagement erledigt und die Kirchengemeinde wird über die Erledigung informiert. \\Mit dem Hinweis, dass es der Kirchengemeinde weiterhin möglich ist Mieter für eine Neuvermietung zu benennen. +In diesem Fall muss sich die Kirchengemeinde nicht bemühen, sämtliche Prozesschritte wie in 3.1 beschrieben, werden vom Immobilienmanagement im Auftrag handelnd erledigt und die Kirchengemeinde wird über die Erledigung informiert.  
-^ **ENDE** |||+Mit dem Hinweis, dass es der Kirchengemeinde weiterhin möglich ist Mieter für eine Neuvermietung zu benennen. 
  
 === 3.3 Kündigung eines Mietvertrages ohne das Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags === === 3.3 Kündigung eines Mietvertrages ohne das Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags ===
  
-Ablauf bei einer Kündigung durch Mieter / Rücknahme durch den Vermieter ||| +**Ablauf bei einer Kündigung durch Mieter / Rücknahme durch den Vermieter** 
-Prozessinhalt Information / Hinweise / Verfahrensregeln ||+ 
 +Prozessinhalt Information / Hinweise / Verfahrensregeln ||
 | Kündigungsschreiben | Mieter informiert den Vermieter (Kirchengemeinde) schriftlich über die Kündigung seines Mietverhältnisses. || | Kündigungsschreiben | Mieter informiert den Vermieter (Kirchengemeinde) schriftlich über die Kündigung seines Mietverhältnisses. ||
 | Empfang der Kündigung | KG erhält das Kündigungsschreiben\\ (KG informiert Immobilienmanagement über die eingegangene Kündigung) || | Empfang der Kündigung | KG erhält das Kündigungsschreiben\\ (KG informiert Immobilienmanagement über die eingegangene Kündigung) ||
Zeile 240: Zeile 241:
 === 3.4 Kündigung eines Mietvertrages mit dem Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags === === 3.4 Kündigung eines Mietvertrages mit dem Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags ===
  
-In diesem Fall muss sich die Kirchengemeinde nicht bemühen, sämtliche Prozesschritte wie in 3.3 werden vom Immobilienmanagement erledigt und die Kirchengemeinde wird über die Erledigung informiert. \\Mit dem Hinweis, dass die Kirchengemeinde über die Kündigung eines lfd. Mietvertrages informiert wird. +In diesem Fall muss sich die Kirchengemeinde nicht bemühen, sämtliche Prozesschritte wie in 3.3 beschrieben, werden vom Immobilienmanagement im Auftrag handelnd erledigt und die Kirchengemeinde wird über die Erledigung informiert.
-^ **ENDE** ||| +
-\\ +
  
  
Zeile 265: Zeile 264:
 | Einholung / Beantragung von jeglichen Genehmigungen ^ Einholung /Beantragung von jeglichen Genehmigungen ^  | Einholung / Beantragung von jeglichen Genehmigungen ^ Einholung /Beantragung von jeglichen Genehmigungen ^ 
 | Umsetzung, Durchführung der Maßnahme^ Umsetzung, Durchführung der Maßnahme ^ | Umsetzung, Durchführung der Maßnahme^ Umsetzung, Durchführung der Maßnahme ^
-| | Hinweis: Bei Vollverwaltung kann das KVA Berlin Mitte-Nord eigenständig im Rahmen der Wirtschafterbefugnis über die Durchführung von Einzelmaßnahmen befinden ^+| | Hinweis: Bei Verwaltung durch das Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags, kann das KVA Berlin Mitte-Nord eigenständig im Rahmen der Wirtschafterbefugnis über die Durchführung von Einzelmaßnahmen befinden ^
 | **ENDE** | |  | **ENDE** | |
  
Zeile 274: Zeile 273:
 ^ Umgang der Kirchengemeinden mit Schadensfällen (Versicherung) || ^ Umgang der Kirchengemeinden mit Schadensfällen (Versicherung) ||
 | Information / Hinweise / Verfahrensregeln || | Information / Hinweise / Verfahrensregeln ||
-| **Ohne Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrag** ||+| **Ohne das Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags** ||
 | Schaden | Die Kirchengemeinde oder Mieter/in stellt einen Schaden am Gebäude fest. | | Schaden | Die Kirchengemeinde oder Mieter/in stellt einen Schaden am Gebäude fest. |
 | Schadensmeldung | Die Kirchengemeinde nimmt den Schaden auf und schickt eine Schadensanzeige an den Versicherungsdienstleister ([[http://www.ecclesia.de/|Ecclesia]]).\\ \\ **Bitte beachten:**\\ Eine Kopie der Schadensmeldung geht immer an das Immobilienmanagement.\\ (Nur bei Kenntnis eines Schadens kann das Immobilienmanagement eingehende Zahlungen der Versicherung zuordnen. Die Versicherung zahlt grundsätzlich nur auf Konten im Zuständigkeitsbereich KVA / Immobilienmanagement aus.) | | Schadensmeldung | Die Kirchengemeinde nimmt den Schaden auf und schickt eine Schadensanzeige an den Versicherungsdienstleister ([[http://www.ecclesia.de/|Ecclesia]]).\\ \\ **Bitte beachten:**\\ Eine Kopie der Schadensmeldung geht immer an das Immobilienmanagement.\\ (Nur bei Kenntnis eines Schadens kann das Immobilienmanagement eingehende Zahlungen der Versicherung zuordnen. Die Versicherung zahlt grundsätzlich nur auf Konten im Zuständigkeitsbereich KVA / Immobilienmanagement aus.) |
Zeile 289: Zeile 288:
 | Rechnungen | Rechnungen (Handwerker etc.), die sich aus der Schadensbeseitigung ergeben und bei der Kirchengemeinde eingehen, werden direkt an das KVA Berlin Mitte-Nord Immobilienmanagement unter Angabe des Versicherungsfalls (Schaden-Nr.) weitergeleitet. | | Rechnungen | Rechnungen (Handwerker etc.), die sich aus der Schadensbeseitigung ergeben und bei der Kirchengemeinde eingehen, werden direkt an das KVA Berlin Mitte-Nord Immobilienmanagement unter Angabe des Versicherungsfalls (Schaden-Nr.) weitergeleitet. |
 | Zahlung der Rechnungen | Der Ausgleich der Rechnungen erfolgt mit Anweisung durch das KVA Berlin Mitte-Nord Immobilienmanagement. | | Zahlung der Rechnungen | Der Ausgleich der Rechnungen erfolgt mit Anweisung durch das KVA Berlin Mitte-Nord Immobilienmanagement. |
-^ **Mit Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrag** ||+^ **Mit dem Immobilienmanagement als Wirtschafter kraft Auftrags** ||
 ^ Schaden ^ Die Kirchengemeinde oder das Immobilienmanagement stellt einen Schaden am Gebäude fest. ^ ^ Schaden ^ Die Kirchengemeinde oder das Immobilienmanagement stellt einen Schaden am Gebäude fest. ^
 ^ Schadensmeldung ^ Das Immobilienmanagement nimmt den Schaden auf und schickt eine Schadensanzeige an die Versicherung. ^ ^ Schadensmeldung ^ Das Immobilienmanagement nimmt den Schaden auf und schickt eine Schadensanzeige an die Versicherung. ^
immobilienmanagement.1420541954.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/07/14 16:20 (Externe Bearbeitung)