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immobilienmanagement

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galle [2.3 Anmietung von Dienstwohnungen für Pfarrer/innen]
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 | Beschluss an Immobilienmanagement | Der vom GKR gefasste Beschluss sowie die Selbstauskunft müssen umgehend komplett oder als Auszug an die Abteilung Immobilienmanagement weitergeleitet werden. || | Beschluss an Immobilienmanagement | Der vom GKR gefasste Beschluss sowie die Selbstauskunft müssen umgehend komplett oder als Auszug an die Abteilung Immobilienmanagement weitergeleitet werden. ||
-| Erstellung des Mietvertrages | **Bitte beachten:** Alle Mietverträge werden ausnahmslos durch das Immobilienmanagement erstellt. Vorteil für die KG (Vermieter): Änderungen der Rechtslage werden dadurch sofort wirksam berücksichtigt, was zu einer höheren Rechtssicherheit für die KG führt.\\ Der Mietvertrag wird in dreifacher Ausfertigung erstellt.\\ **Gemäß [[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/showdocument/id/14223/|HKVG]] sind ausschließlich Musterverträge des KVA zu verwenden.** ||+| Erstellung des Mietvertrages | **Bitte beachten:** Alle Mietverträge werden ausnahmslos durch das Immobilienmanagement erstellt. Vorteil für die KG (Vermieter): Änderungen der Rechtslage werden dadurch sofort wirksam berücksichtigt, was zu einer höheren Rechtssicherheit für die KG führt.\\ Der Mietvertrag wird in dreifacher Ausfertigung erstellt.\\ **Gemäß [[https://kirchenrecht-ekbo.de/document/14223|HKVG]] sind ausschließlich Musterverträge des KVA zu verwenden.** ||
 | Unterschrift des neuen Mietvertrages | **Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages gilt: Zuerst der Mieter, dann der Vermieter!\\ Mieter:** Das Immobilienmanagement schickt den Mietvertrag an die Kirchengemeinde. Die Kirchengemeinde organisiert die Unterzeichnung durch den neuen Mieter und der KG in dreifacher Ausfertigung.\\ **Vermieter:** Die Kirchengemeinde stellt dem Immobilienmanagement umgehend eine beidseitig unterzeichnete Mietvertragsausfertigung zur Verfügung. || | Unterschrift des neuen Mietvertrages | **Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages gilt: Zuerst der Mieter, dann der Vermieter!\\ Mieter:** Das Immobilienmanagement schickt den Mietvertrag an die Kirchengemeinde. Die Kirchengemeinde organisiert die Unterzeichnung durch den neuen Mieter und der KG in dreifacher Ausfertigung.\\ **Vermieter:** Die Kirchengemeinde stellt dem Immobilienmanagement umgehend eine beidseitig unterzeichnete Mietvertragsausfertigung zur Verfügung. ||
 | Verbleib des Mietvertrages | <WRAP> | Verbleib des Mietvertrages | <WRAP>
immobilienmanagement.txt · Zuletzt geändert: 2020/07/14 16:20 (Externe Bearbeitung)