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geschenke [2015/01/05 15:31] Johannes Barthen |
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* Blumengeschenke dürfen immer – unbeschadet des Wertes – behalten werden. | * Blumengeschenke dürfen immer – unbeschadet des Wertes – behalten werden. | ||
* Alle übrigen Geschenke sind dem Abteilungsleitenden zu übergeben, der diese dann zur weiteren Veranlassung, | * Alle übrigen Geschenke sind dem Abteilungsleitenden zu übergeben, der diese dann zur weiteren Veranlassung, | ||
+ | * Einladungen zu Geschäftsessen dürfen immer angenommen werden. Einladungen zu besonders aufwändigen Essen und Events (Palazzo, Palast Berlin) nur dann, wenn sie Teil einer Veranstaltung mit weiteren Teilnehmern sind. | ||