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genehmigung_von_rechtsgeschaeften_mit_beruflichen_oder_ehrenamtlichen_mitarbeitenden

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genehmigung_von_rechtsgeschaeften_mit_beruflichen_oder_ehrenamtlichen_mitarbeitenden [2015/06/25 17:49]
Johannes Barthen angelegt
genehmigung_von_rechtsgeschaeften_mit_beruflichen_oder_ehrenamtlichen_mitarbeitenden [2020/07/14 16:20]
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-==== 6. Rechtsgeschäfte mit Haupt-, Neben- oder Ehrenamtlichen ==== 
  
-Nach [[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/document/14223#s47000122|§ 88 Absatz 2 HKVG]] bedürfen Rechtsgeschäfte mit Haupt-, Neben- oder Ehrenamtlichen sowie mit deren Angehörigen der den Vertrag schließenden Körperschaft der kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch das Konsistorium. __Dies gilt insbesondere auch für Wohnraummiet-, Architekten- oder Ingenieurverträge.__\\  
-Maßstab für die Prüfung ist insbesondere [[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/document/14223#s47000094|§ 66 HKVG]]. Daher genehmigen wir z. B. Wohnraummietverträge in der Regel nur, wenn mindestens der Mittelwert der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt wird, wozu wir Sie um eine Stellungnahme bitten.\\  
-Einzelne Rechtsgeschäfte sind derzeit nach [[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/document/19345#s47000010|§ 7 AusführungsVO HKVG]] von der Genehmigungspflicht befreit. 
- 
-Die zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen finden Sie in der Checkliste:\\  
-[[http://www.kirchenfinanzen.ekbo.de/fileadmin/ekbo/mandant/kirchenfinanzen.ekbo.de/Kirchenaufsichtliche_Genehmigungen_06.05.2015/Checkliste_Haupt-__Neben-_und_Ehrenamtliche_042015.pdf|Rechtsgeschäfte mit Haupt-, Neben- oder Ehrenamtlichen sowie deren Angehörigen]] 
genehmigung_von_rechtsgeschaeften_mit_beruflichen_oder_ehrenamtlichen_mitarbeitenden.txt · Zuletzt geändert: 2020/07/14 16:20 (Externe Bearbeitung)