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gemeindekirchenrat_und_verwaltung [2020/07/14 16:20] (aktuell) |
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+ | ===== Gemeindekirchenrat und Verwaltung ===== | ||
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+ | Im Gemeindekirchenrat (GKR) beraten die Ältesten zusammen mit ihren Pfarrerinnen und Pfarrern über die Inhalte und die Verkündigung des christlichen Glaubens: Gottesdienst, | ||
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+ | Zur Organisation des Lebens in der Kirchengemeinde gehört aber auch, sich mit den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu befassen und auf dieser Grundlage zu planen. Zwar brauchen Älteste vieles nicht selbst auszuführen, | ||
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+ | ==== Was umfasst die Verwaltungsverantwortung des Gemeindekirchenrats? | ||
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+ | Es gehört zum Profil der Evangelischen Kirche, dass der größte Teil der Arbeit durch Ehrenamtliche geleistet wird. In der EKBO sind das derzeit etwa 55.000 Frauen und Männer. Ihr Engagement bildet das Rückgrat der Kirche! Beispielsweise wären unsere Kinder-, Jugend- und Seniorengruppen um viele Veranstaltungen ärmer, wenn nicht dieser enorme Umfang an freiwilliger und kostenloser Unterstützung geleistet werden würde. | ||
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+ | Es ist die wichtige Aufgabe des Gemeindekirchenrats sowie der beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, | ||
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+ | Für das direkt bei der Kirchengemeinde angestellte Personal werden vom KVA [[personalwesen# | ||
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+ | //**Artikel 29 Auftrag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter**\\ | ||
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+ | (1) Der Auftrag der Kirche führt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu geschwisterlicher Gemeinschaft unter dem Wort und zu gegenseitigem seelsorglichen Beistand sowie zum gemeinsamen Einsatz von Gaben und Kräften.\\ \\ | ||
+ | (2) Die beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen die ihnen übertragenen Dienste im Auftrag der Kirche im Rahmen der kirchlichen Ordnung wahr. Sie werden in geeigneter Weise in ihren Dienst eingeführt.\\ \\ | ||
+ | (3) Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht, an Dienstbesprechungen der beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzunehmen. Ehrenamtliche haben ein Recht auf Fortbildung und Auslagenersatz.\\ \\ | ||
+ | (4) Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dem Gemeindekirchenrat über ihre Arbeit rechenschaftspflichtig. Sie haben das Recht, vom Gemeindekirchenrat zu ihrem Aufgabenbereich gehört zu werden.// | ||
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+ | Der Gemeindekirchenrat hat auch auf vermögensrechtlichem Gebiet vielfältige Aufgaben. So beschließt er beispielsweise den Haushaltsplan. Durch diesen werden die inhaltlichen Entscheidungen über die gemeindliche Arbeit in Zahlen gefasst. Die Kontrolle der getroffenen Vorgabenliegt ebenfalls in Händen des GKR. Die Jahresrechnung, | ||
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+ | Darüber hinaus gibt es vieles weitere zu regeln, beispielsweise die Erhebung des Gemeindekirchgeldes oder die Sicherung und Bewirtschaftung der [[immobilienmanagement|Immobilien]]. Die Gebäude der Kirchengemeinde, | ||
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+ | Wenn eine Gemeinde eine Kindertagesstätte betreibt, hat der GKR auch für diese Arbeit eine Verantwortung und Fürsorgepflicht. Schließlich nimmt er als Leitungsgremium der Kirchengemeinde in deren Auftrag die Trägerverantwortung für die pädagogischen Einrichtungen wahr und ist somit Arbeitgeber für die dort Beschäftigten sowie teilweise auch Gebäudeeigentümer. | ||
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+ | Eine professionelle Zusammenarbeit bei Verwaltungstätigkeiten ist deshalb eine große Chance für jede Kirchengemeinde. Die Mitarbeitenden erhalten nicht nur eine bessere Informationslage für Entscheidungen, | ||
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+ | | **„Verwaltungszentren entlasten die Gemeinden und Mitarbeitenden in den Bereichen von Haushaltswesen, | ||
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+ | In den nachfolgenden Abschnitten werden die Verwaltungstätigkeiten, | ||
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+ | Da unsere Verwaltung historisch gewachsen ist, haben sich oftmals an die Bedingungen vor Ort angepasste Regeln und Vorgaben für die Zusammenarbeit zwischen einer Kirchengemeinde und dem zuständigen Verwaltungsamt entwickelt. Unterschiede ergeben sich auch durch den Umstand, ob die kirchlichen Orte einer Gesamtkirchengemeinde angehören oder noch eine eigene Gemeinde als Körperschaft des öffentlichen Rechts bilden. | ||
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+ | Dennoch sind hier Verwaltungsprozesse so beschrieben, | ||
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+ | ==== I. Gemeindekirchenratssitzung und Verwaltungsaufgaben ==== | ||
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+ | Im Zentrum der Sitzungen des Gemeindekirchenrats steht die Gemeindeleitung. Dazu gehört auch die Verantwortung für Verwaltungsaufgaben. Der Gemeindekirchenrat sollte sich deshalb dafür Zeit nehmen. Dabei stellt sich manchmal die Frage: Wie können wir über Verwaltung reden? An dieser Stelle machen wir einige Vorschläge, | ||
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+ | * //Gemeinsam einen Einstieg finden// | ||
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+ | Eine gemeinsame Besprechung der Verwaltungsaufgaben innerhalb des Gemeindekirchenrats sollte darauf abzielen, Berührungsängste abzubauen. Auch in Themenfeldern, | ||
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+ | * //Gute Beratung// | ||
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+ | In anderen kirchlichen Stellen gibt es viel Sachverstand zu den verschiedenen Beratungsthemen. Es kann sehr nützlich sein, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter aus dem Verwaltungsamt in eine Gemeindekirchenratssitzung oder einen gemeindlichen Ausschuss einzuladen. Auch könnte eine Vertreterin beziehungsweise ein Vertreter des Kirchenkreises über aktuelle regionale Schwerpunkte oder Kooperationsmöglichkeiten informieren. Zudem bietet das [[http:// | ||
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+ | * // | ||
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+ | Für Schwerpunktaufgaben der Verwaltung in der Kirchengemeinde, | ||
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+ | Für bestimmte Einrichtungen der Kirchengemeinde, | ||
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+ | ==== II. Gemeindekirchenrat und Finanzen: Die inhaltliche Arbeit in Zahlen fassen ==== | ||
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+ | Der Gemeindekirchenrat berät den gemeindlichen Haushalt und entscheidet im vorgegebenen Finanzrahmen über die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen der Kirchengemeinde. | ||
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+ | Die Ausgaben einer Kirchengemeinde sind in der Regel über Jahre relativ konstant. Die größten Kostenpositionen sind die Löhne und Gehälter für die Mitarbeitenden, | ||
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+ | * Kirchensteuereinnahmen und Zuschüssen der Länder, die als Zuweisungen der Landeskirche über die Kirchenkreise in den Gemeindehaushalt einfließen | ||
+ | * Zinsen und Dividenden des Finanzvermögens | ||
+ | * Überschüsse aus der Bewirtschaftung von Grundstücken und vermieteten Häusern | ||
+ | * Gemeindekirchgeld | ||
+ | * Kollekten und Spenden | ||
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+ | Darüber hinaus müssen Entscheidungen getroffen werden, mit denen der Gemeindekirchenrat die Arbeit der Kirchengemeinde akzentuieren kann: „Wofür soll der Erlös des Gemeindefests verwendet werden?“ „Welche der freien Kollekten soll wofür gewidmet werden? | ||
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+ | Durch den Beschluss des Haushalts inklusive der vorhergehenden Abstimmungen und Besprechungen verbinden sich in der Praxis die Notwendigkeiten des Haushaltsrechts [[http:// | ||
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+ | In der Beratung des Haushalts sollten sich Veränderungen im Gemeindeleben auch finanziell widerspiegeln. Dabei müssen Abwägungen getroffen werden: „Kann man die Mittel eines Bereiches zurückfahren und dafür den Etat des über die Kirchengemeinde hinaus erfolgreichen Kirchenchors erhöhen? Oder ist es besser, einen Besuchsdienst für Neuzugezogene einzurichten? | ||
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+ | Mit einer Begleitung der Zielplanung des Gemeindekirchenrates durch die im Rahmen des Projektes „begabt leben - mutig verändern“ ausgebildeten Begleiter können solche Fragen besser beantwortet werden. Auch ein Perspektivwochenende unter Begleitung eines Mitarbeiters des Amtes für kirchliche Dienste kann helfen, Schwerpunkte in der Gemeindeentwicklung zu setzen. | ||
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+ | Besonders wichtig sind Entscheidungen über größere Anschaffungen oder [[baubetreuung# | ||