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finanzangelegenheiten [2020/07/14 16:20] (aktuell) |
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+ | Die Kirchengemeinde entscheidet durch den [[gemeindekirchenrat_und_verwaltung|Gemeindekirchenrat]] über die Verwendung ihrer finanziellen Mittel. Lediglich der Vollzug dieser Vorgaben liegt beim [[http:// | ||
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+ | Auch unterstützen die Verwaltungsämter die Kirchengemeinden bei der Aufstellung sowie der Kontrolle des Haushalts. Darüber hinaus üben sie als Angebot vielfältige weitere beratende Tätigkeiten im Haushalts- und Rechnungswesen aus. Relevant ist eine Unterstützung insbesondere bei rechtlichen Problemen, beispielsweise bei Auseinandersetzungen mit Behörden, Mietern und Pächtern. Die Mitarbeitenden in der Abteilung „Haushaltswesen“ befassen sich beruflich mit dem kirchlichen Finanzwesen und verfügen über umfangreiche fachliche Qualifikationen. Deshalb kann ein partnerschaftlicher Austausch mit dem KVA von großem Nutzen für die Kirchengemeinde sein. | ||
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