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erbschaften_vermaechtnisse_und_schenkungen_-_genehmigung_der_annahme [2020/07/14 16:20] |
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+ | ==== Annahme und Ausschlagung von Erbschaften, | ||
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+ | Gemäß [[http:// | ||
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+ | Die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft ist kurz. Sie muss innerhalb von __sechs__ Wochen, nachdem die Kirchengemeinde von der Erbschaft erfahren hat, gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden (vgl. [[http:// | ||
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+ | Die zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen finden Sie in der Checkliste: | ||
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