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darlehen_-_genehmigung_der_aufnahme [2015/06/25 17:45] Johannes Barthen angelegt |
darlehen_-_genehmigung_der_aufnahme [2020/07/14 16:20] |
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- | ==== Aufnahme von Darlehen bei Dritten (z. B. Banken) ==== | ||
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- | Vor Abschluss des Darlehensvertrages ist die Inaussichtstellung der kirchenaufsichtlichen Genehmigung einzuholen. Nach Ausfertigung kann die kirchenaufsichtliche Genehmigung des Darlehensvertrages erfolgen. | ||
- | Die zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen finden Sie in der Checkliste: | ||
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