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+ | ==== Aufnahme von Darlehen bei Dritten (z. B. Banken) ==== | ||
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+ | Gemäß [[http:// | ||
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+ | Vor Abschluss des Darlehensvertrages ist die Inaussichtstellung der kirchenaufsichtlichen Genehmigung einzuholen. Nach Ausfertigung kann die kirchenaufsichtliche Genehmigung des Darlehensvertrages erfolgen. | ||
+ | Die zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen finden Sie in der Checkliste: | ||
+ | [[http:// | ||