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baukassen

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 **Einrichten und Führen von Baukassen** **Einrichten und Führen von Baukassen**
  
-**Baukassen** im Sinne des [[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/showdocument/id/14223/#s47000040|HKVG (§ 24 (3))]] und der [[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/showdocument/id/79/#s58000037|Kirchlichen Bauordnung (§ 21)]] sind anzulegen für:+**Baukassen** im Sinne des [[https://www.kirchenrecht-ekbo.de/document/14223#s47000040|HKVG (§ 24 (3))]] und der [[http://www.kirchenrecht-ekbo.de/showdocument/id/79/#s58000037|Kirchlichen Bauordnung (§ 21)]] sind anzulegen für:
  
   * Maßnahmen, die länger dauern als ein Kalenderjahr   * Maßnahmen, die länger dauern als ein Kalenderjahr
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   * Finanzierungsplan mit Nachweis ausreichender Eigenmittel   * Finanzierungsplan mit Nachweis ausreichender Eigenmittel
  
-Im Finanzierungsplan sind die geplanten Ausgaben sowie die dafür erforderlichen Einnahmen darzustellen. Dazu verwenden Sie bitte das vom [[http://www.ekbo.de/konsistorium/|Konsistorium]] entwickelte und beigefügte Formular. Ausgaben sind vom Architekten nach Kostengruppen ([[http://de.wikipedia.org/wiki/DIN_276|DIN 276]]) zu gliedern. +Im Finanzierungsplan sind die geplanten Ausgaben sowie die dafür erforderlichen Einnahmen darzustellen. Dazu verwenden Sie bitte das vom [[http://www.ekbo.de/konsistorium/|Konsistorium]] entwickelte {{:wiki:finanzierungsplan_bau.pdf|Formular}}. Ausgaben sind vom Architekten nach Kostengruppen ([[http://de.wikipedia.org/wiki/DIN_276|DIN 276]]) zu gliedern. 
  
 Zum Nachweis der gesicherten Einnahmen sind außerdem folgende Unterlagen beizufügen: Zum Nachweis der gesicherten Einnahmen sind außerdem folgende Unterlagen beizufügen:
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   * Anträgen auf Gewährung von Bauergänzungszuweisungen an Ihren Kirchenkreis sind stets der entsprechende GKR-Beschluss sowie der Finanzierungsplan beizufügen.   * Anträgen auf Gewährung von Bauergänzungszuweisungen an Ihren Kirchenkreis sind stets der entsprechende GKR-Beschluss sowie der Finanzierungsplan beizufügen.
-  * Anträge auf Baubeihilfen der Landeskirche (Antragsformular beigefügt) sowie auf Genehmigung von Kreditaufnahmen sind über den KK zu stellen und um das Votum bzw. den Beschluss des KKR sowie um die vom KVA zu erstellende aktuelle Finanz- und Vermögensübersicht zu ergänzen.+  * Anträge auf Baubeihilfen der Landeskirche {{:wiki:finanzierungsplan_bau.pdf|(Antragsformular)}} sowie auf Genehmigung von Kreditaufnahmen sind über den KK zu stellen und um das Votum bzw. den Beschluss des KKR sowie um die vom KVA zu erstellende aktuelle Finanz- und Vermögensübersicht zu ergänzen.
  
 Nach Eingang von Finanzierungszusagen und Zuwendungsbescheiden wird die Plausibilität des Finanzierungsplans vom KVA geprüft. Bei Unstimmigkeiten werden Sie von uns aufgefordert, eine Anpassung vorzunehmen; dazu sind die entsprechenden Beschlüsse Ihres GKR vorzulegen.  Nach Eingang von Finanzierungszusagen und Zuwendungsbescheiden wird die Plausibilität des Finanzierungsplans vom KVA geprüft. Bei Unstimmigkeiten werden Sie von uns aufgefordert, eine Anpassung vorzunehmen; dazu sind die entsprechenden Beschlüsse Ihres GKR vorzulegen. 
baukassen.1417022353.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/07/14 16:20 (Externe Bearbeitung)