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allgemeines_vermoegen_av_-_b_genehmigung_eines_inneren_darlehens_aus_dem_av [2015/06/25 17:48] Johannes Barthen angelegt |
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Sofern ein Inneres Darlehen des Zweckvermögens oder von bis zu 200.000 Euro des Allgemeinen Vermögens aufgenommen werden soll, erfolgt die Genehmigung durch den Kreiskirchenrat. | Sofern ein Inneres Darlehen des Zweckvermögens oder von bis zu 200.000 Euro des Allgemeinen Vermögens aufgenommen werden soll, erfolgt die Genehmigung durch den Kreiskirchenrat. | ||
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