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Sofern ein Inneres Darlehen des Zweckvermögens oder von bis zu 200.000 Euro des Allgemeinen Vermögens aufgenommen werden soll, erfolgt die Genehmigung durch den Kreiskirchenrat. | Sofern ein Inneres Darlehen des Zweckvermögens oder von bis zu 200.000 Euro des Allgemeinen Vermögens aufgenommen werden soll, erfolgt die Genehmigung durch den Kreiskirchenrat. | ||
- | Die zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen finden Sie in der Checkliste | + | Die zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen finden Sie in der Checkliste:\\ |
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